Gute Beratung und faire Kontrolle
In Vorträgen, Schulungen und Diskussionen wirken wir bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im ArbeitnehmerInnenschutz mit und sensibilisieren durch unser Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit. Wir kontrollieren, ob die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen in den Betrieben und auf Baustellen eingehalten werden.
Bauliches Großprojekt
Bei baulichen Großprojekten, wie bei dem zurzeit in Bau befindlichen Brennerbasistunnel, ist die sicherheitstechnische Planung stets eine Herausforderung. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird durch die erforderlichen Anpassungen, wie Umplanungen in der Bauausführung, neue technische Entwicklungen bei Arbeitsverfahren oder den Einsatz von neuen Arbeitsstoffen, zum „lebendigen Papier“. Für die Arbeitsinspektion ergibt sich durch die ständigen Anpassungen in der Vorbereitungsphase, aber auch während des Bauablaufes ein sehr hoher Beratungsaufwand. So waren wegen des ursprünglichen Gleisbetriebes im Tunnelvortrieb und der schwierigen Geometrie der Tunnelquerschnitte und Abzweigungen viele Beratungsgespräche erforderlich. Zusätzlich erschwerte die Lüftung der Tunnelabschnitte die Planung. Oft ist bei diesen Beratungsgesprächen die Expertise der ArbeitsinspektorInnen mit jahrzehntelanger Erfahrung eine wesentliche Entscheidungshilfe. So wurden Multiservice Vehicles („Zug auf Rädern“) statt gleisgebundener Transportmittel für den Nachschub herangezogen, eine Neuentwicklung, die bisher nur zweimal auf der Welt zum Einsatz kam. Mit der Arbeitsinspektion wurde das komplexe Notfall-, Flucht- und Rettungssystem erarbeitet. Neben Rettungscontainern, zusätzlichen Brandrauchtüren und Fluchtmöglichkeiten im bestehenden Bahntunnel waren auch Verbindungen in das „fast unheimlich wirkende“ bestehende Tunnelsystem erforderlich. Viele Lösungen ergaben sich nur durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten unter dem Motto „Menschen, die etwas verstehen und sich verstehen“.
Kontrolle löst Beratung aus
Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass aufgrund von Änderungen ein Großraumbüro räumlich direkt an eine Toilette angrenzte. Arbeitsräume müssen aber normalerweise durch (lüftbare) Vorräume von Toiletten getrennt sein. Bei einem Beratungsgespräch mit dem Arbeitsinspektorat im Rahmen der Kontrolle haben alle Beteiligten festgehalten, einen Abluftventilator mit Nachlaufzeit einbauen zu wollen, um Geruchs- und Geräuschbelästigungen am Arbeitsplatz verhindern zu können. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat diesem Ausnahmeansuchen der Arbeitgeberin zugestimmt, ein gleichwertiger Schutz der ArbeitnehmerInnen war gewährleistet.