Gesunde Arbeit

Ozon: Herausforderung für Mensch und Umwelt

In Österreich sterben jährlich laut Europäischer Umweltagentur (EUA) noch immer 380 Menschen vorzeitig an den Folgen von Ozon. EU-weit sind dies sogar 16.400. Der Trend bei der Ozonbelastung geht zwar nach unten, trotzdem wird der Zielwert für die menschliche Gesundheit an vielen Messstellen in Österreich überschritten.
Bei Schweißarbeiten kann auch Ozon entstehen. Schweißgase müssen daher abgesaugt werden.
Schweißarbeiten Bei Schweißarbeiten kann auch Ozon entstehen. Schweißgase müssen daher abgesaugt werden.

Die erhöhten Sommertemperaturen werden auch künftig mit hoher Ozonbelastung verbunden sein. Ozon ist ein Reizgas, das sich insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung aus den Vorläufersubstanzen flüchtiger Kohlenwasserstoffe und Stickoxide bildet. Während es uns in höheren Schichten (10 bis 15 km über dem Boden) vor schädlicher UV-Strahlung schützt, ist das sogenannte bodennahe Ozon in höheren Konzentrationen eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Der Zielwert für die menschliche Gesundheit bei Ozon liegt bei 120 Mikrogramm pro Kubikmeter innerhalb von 8 Stunden.

Warnung
Die Gefährdung variiert von Mensch zu Mensch. Laut WHO-Schätzungen reagieren 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung besonders empfindlich. Stark betroffen sind Säuglinge, Kleinkinder und Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder Kreislauferkrankungen. Für die Bevölkerung und insbesondere ArbeitnehmerInnen gilt: Je länger man dem Ozon ausgesetzt ist und je höher das Atemvolumen durch körperliche Anstrengung ist, desto eher ist die Gesundheit betroffen.

Kurzfristig akute Wirkungen sind Augenreizungen, Kopfschmerzen, Kratzen im Hals und Brustschmerzen beim tiefen Einatmen. Langzeitwirkungen von Ozon sind eine beeinträchtigte Lungenfunktion von Kindern und eine Belastung bei bestehenden Atemwegserkrankungen (Asthma, Bronchitis).


Gefahr für ArbeitnehmerInnen
Für den ArbeitnehmerInnenschutz muss zwischen Ozon in der Umgebungsluft und Ozon infolge von Arbeitsprozessen unterschieden werden. Finden Outdoor-Arbeiten (Bauarbeiten, Dachdecken, Landarbeiten etc.) bei erhöhten Ozon-Werten statt, gibt es keine verbindlichen Vorschriften für den ArbeitnehmerInnenschutz (z. B. maximale Arbeitsplatzkonzentration/MAK-Wert), weil kein Arbeitsstoff als Ozon-Verursacher verwendet wird. Organisatorische Vorkehrungen (v. a. Vorziehen körperlich anstrengender Tätigkeiten in die Vormittagsstunden, Ausführung von Arbeiten im Inneren von Bauten am Nachmittag etc.) sind in der besonders hitzeintensiven Tageszeit (14 bis 17 Uhr) zu treffen. Entsteht bei Arbeitsprozessen direkt oder indirekt Ozon (z. B. Fixierung von UV-Lacken), muss ein MAK-Wert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden bzw. darf nur kurzzeitig überschritten werden. Überschreitungen des MAK-Wertes, welche sich bei schweißtechnischen Arbeiten (z. B. Metall-Inertgasschweißen – MIG) mit bestimmten Werkstoffen, insbesondere Aluminium, ergeben, müssen durch Absaugvorrichtungen am Arbeitsplatz verhindert werden. Ebenso gelten bei der Ozonierung (Verwendung von Ozon zur Desinfektion von Wasser und Beseitigung von Gerüchen) anlagenspezifische Vorschriften für den ArbeitnehmerInnenschutz. Zu beachten sind auch Druckmaschinen, die technisch bedingt Ozon erzeugen. Diese sollten mit einem Aktivkohlefilter oder emissionsarmen Hochspannungsteil ausgestattet und in einem von Personen gesonderten, gut belüfteten Raum aufgestellt sein.

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