Gesunde Arbeit

Krank durch Arbeit

Zweimal an der Wirbelsäule operiert, sechs Implantate – dennoch wurde die Berufsunfähigkeitspension abgelehnt. Die AK erkämpfte für einen Lagerangestellten die Berufsunfähigkeitspension.
Die AK erkämpfte für einen Lagerarbeiter die Berufsunfähigkeitspension.
Lagerarbeiter beim Verladen von Paketen Die AK erkämpfte für einen Lagerarbeiter die Berufsunfähigkeitspension.

Starkstromkabelringe, Elektrogeräte, Blitzschutzmaterial aus Eisen – Tag für Tag bepackte, belud und stellte ein Lagerangestellter Paletten an die Kunden zu. Bis die Wirbelsäule streikte. Aus medizinischer Sicht war sein Zustand nicht mehr besserungsfähig. Sein Antrag auf Berufsunfähigkeitspension wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aber abgewiesen. Mit Unterstützung der AK Wien klagte Herr B. Schließlich wurde ein Vergleich geschlossen, Herr B. erhält jetzt eine Berufsunfähigkeitspension.

28 Jahre schwere Arbeit als Lagerangestellter
Herr B. war seit über 28 Jahren durchgehend als Lagerangestellter in einem Elektrogroßhandel tätig. Er war – wie er selbst immer wieder beschrieben hat – „Mädchen für alles“. Seine KundInnen waren Betriebe und Krankenhäuser, die er regelmäßig mit Starkstromkabelringen, Elektrogeräten und Blitzschutzmaterial aus Eisen beliefert hat. Herr B. hat dabei pro Lieferung oft 400 bis 500 kg Material händisch zusammengestellt, auf Paletten gepackt, beladen und schließlich zugestellt. Dadurch hatte sich Herr B. im Laufe der Zeit verschiedene Erkrankungen zugezogen.

Berufsunfähigkeitspension abgelehnt
Sein Hauptproblem war eine versteifte Wirbelsäule. Herr B. wurde zwei Mal operiert und erhielt sechs Implantate. Trotz der Operationen und zahlreicher Infiltrationen wurden die Beschwerden immer stärker. Auch aus medizinischer Sicht war sein Zustand nicht mehr besserungsfähig. Aus diesem Grund stellte er einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension bei der PVA, dieser wurde aber mit Bescheid abgelehnt. Mit Hilfe der AK Wien wurde dagegen geklagt.

AK Wien klagte erfolgreich
Im Verfahren argumentierten die AK ExpertInnen, dass für den 60-Jährigen ein sogenannter Tätigkeitsschutz und daher ein leichterer Zugang zur Pension bestehe. Dieses Argument sowie einige von Gerichtssachverständigen durchgeführte Untersuchungen und ein eingeholtes berufskundliches Gutachten führten zur Feststellung, dass für Herrn B. die Tätigkeit als Lagerangestellter nicht weiter zumutbar ist, und er wegen seines Gesundheitszustands nicht mehr in seinem Beruf weiterarbeiten kann. Letztlich wurde mit der PVA ein Vergleich erzielt. Herr B. erhält jetzt eine Berufsunfähigkeitspension.

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