Gesunde Arbeit

Ist meine Krebserkrankung vielleicht eine Berufskrankheit?

Die AUVA hat die Liste der Berufskrankheiten in Bezug auf Krebserkrankungen kommentiert. Das Infoblatt „Krebserkrankung als Berufskrankheit“ soll Ärztinnen und Ärzte bei der Feststellung eines „begründeten Verdachts“ einer Berufskrankheit unterstützen.

Arbeitsbelastungen können zu Berufskrankheiten führen. Die AUVA untersucht und erforscht die Belastungen am Arbeitsplatz mit dem Ziel, die Arbeitsumwelt zu verbessern. Von Berufskrankheiten bedrohte Versicherte werden vorbeugend betreut.

Krebserkrankung als Berufskrankheit
Die AUVA hat daher das Infoblatt „Krebs als Berufskrankheit“ mit den Kommentaren zu Einstufungen krebserzeugender Stoffe, möglichen Tumorlokalisationen, Expositionen und Verwendungen basierend auf der Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste) verfasst. Bei Krebserkrankungen besteht die Möglichkeit, das sie als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn sie durch die Ausübung der versicherten Beschäftigung verursacht wurde. Das Infoblatt zur BK-Liste dient als Information und soll Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern bzw. Ärztinnen und Ärzten die Feststellung eines „begründeten Verdachts“ als Voraussetzung für eine BK-Meldung erleichtern. Die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit erfolgt dann im jeweiligen Einzelfall durch den Versicherungsträger in einem eigenen Verfahren und nicht durch die meldende Ärztin bzw. den meldenden Arzt.

Auf der Website der AUVA finden Sie

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