Gesunde Arbeit

Kampf gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen

In der EU sowie in Österreich sind arbeitsbedingte Krebserkrankungen die häufigste Todesursache infolge der Arbeit. Trotz dringenden Handlungsbedarfs lässt sich der Gesetzgeber für lebensrettende Maßnahmen Zeit.

So ist die Einführung risikobasierter Grenzwerte in Österreich längst überfällig. Dadurch ist das Risiko einer Krebserkrankung durch Arbeit in einigen Sektoren weiterhin enorm hoch. Außerdem ist die Erfassung berufsbedingter Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen mangelhaft.

Arbeitsbedingte Krebserkrankungen – Vielzahl an ArbeitnehmerInnen ist betroffen
Grundsätzlich darf Arbeit nicht krank machen. Das sagt die Gesetzgebung, und sie wird dabei von der Europäischen Grundrechtecharta unterstützt, die in Artikel 31 Absatz 1 festhält: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.“ Die Häufigkeit arbeitsbedingter Krebserkrankungen und daraus resultierender Todesfälle zeigt aber, dass der ArbeitnehmerInnenschutz in der EU sowie in Österreich regelrecht vernachlässigt wird.

Eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) zeigt das Ausmaß des Problems: Es wird geschätzt, dass in der EU jährlich etwa 147.000 ArbeitnehmerInnen an Krebs erkranken, weil sie am Arbeitsplatz krebserzeugenden Chemikalien (Karzinogenen) ausgesetzt (exponiert) sind. Am häufigsten kommt es zu Lungenkrebs, gefolgt von Brustkrebs und von Blasenkrebs. Neben den Chemikalien spielen auch noch andere Krebsauslöser – etwa UV-Strahlung oder Schichtarbeit – eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Krebs durch Arbeit.

Lesen Sie den gesamten Beitrag auf https://awblog.at/kampf-gegen-arbeitsbedingte-krebserkrankungen/

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