Gesunde Arbeit

Die wichtigsten Tipps zum Lehrbeginn

Christine Raggl leitet die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg und ist in der Beratung täglich mit verschiedenen Problemstellungen konfrontiert. Im Interview mit der Gesunden Arbeit gibt sie Tipps zum Lehrbeginn.
Im September beginnen wieder viele junge Menschen eine Lehre.
Christine Raggl, Leiterin der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg
Junge Arbeitnehmerin an der Bar mixt Cocktail Im September beginnen wieder viele junge Menschen eine Lehre.
Junge Arbeitnehmerin an der Bar mixt Cocktail Christine Raggl, Leiterin der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg

Jedes Jahr beginnen in Vorarlberg rund 2.000 junge Menschen eine Lehre. Im Jahr 2018 waren insgesamt mehr als 7.000 Lehrlinge in rund 1.800 Betrieben beschäftigt. Die duale Ausbildung hat im Ländle Tradition und sorgt für den dringend benötigten Nachschub von Facharbeitern in den Unternehmen. Viele wissen jedoch nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben. Das führt immer wieder zu Konflikten, die vermieden werden können. Christine Raggl leitet die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg und ist in der Beratung täglich mit verschiedenen Problemstellungen konfrontiert.

Im September beginnen wieder viele junge Menschen eine Lehre. Welche Rechte und Pflichten haben die Jugendlichen?
Im Wesentlichen verpflichten sich die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit dem Abschluss des Lehrvertrags, die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für den Lehrberuf aufgrund des jeweiligen Berufsbildes notwendig sind. Damit sind zum Beispiel die gewissenhafte Ausführung der gestellten Aufgaben, die Einhaltung der Arbeitszeiten, Schutzvorschriften, der sorgsame Umgang mit Materialien und Werkzeugen oder der Besuch der Berufsschule verbunden. Der Lehrberechtigte hat für die Ausbildung zu sorgen oder er muss Verantwortliche bestimmen, die die Ausbildung nach den Vorgaben des Berufsbildes durchführen können. Innerhalb von drei Wochen muss er auch den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anmelden.

Der Lehrvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis. Was muss er alles enthalten?
Er muss auf jeden Fall den vereinbarten Lehrberuf und die Lehrzeitdauer enthalten, natürlich auch den Ausbildungsbeginn und das voraussichtliche Ende. Wenn Zusatzvereinbarungen abgemacht werden, müssen diese auf ihren Inhalt geprüft werden. Der Lehrvertrag ist vom Lehrling und vom Lehrberechtigten zu unterschreiben. Wenn der Auszubildende minderjährig ist, müssen auch die gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschreiben.

Wie lange dauert die gesetzliche Probezeit?
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Wenn gleich zu Beginn des Lehrverhältnisses eine lehrgangsmäßige Berufsschule besucht werden muss, werden danach die ersten sechs Wochen im Betrieb als Probezeit gerechnet.

Welche Tipps geben Sie Jugendlichen für einen guten Start in die Arbeitswelt?
Wichtig sind auf jeden Fall die Rahmenbedingungen: Wie sind meine Arbeitszeiten, wer ist mein Ausbildner und meine Ansprechperson im Betrieb. Welche internen Regeln gibt es, welcher Kollektivvertrag wird angewendet und vieles mehr. Die Jugendlichen sollten auch das Berufsbild ihres Lehrberufes kennen, denn dieses bildet ja die Grundlage für die Ausbildung. Die Schritte sollten auch gut dokumentiert werden, damit man die Kontrolle darüber hat, ob alles Nötige erlernt wurde. Dafür gibt es für jeden Lehrberuf eine Ausbildungsdokumentation, die alle Kenntnisse und Fertigkeiten enthält und in der übersichtlich alles abgehakt werden kann. Am besten macht man das halbjährlich zusammen mit dem Ausbildungsverantwortlichen, damit alle wissen, wo man steht. Mehr Informationen dazu kann man sich auf unserer Homepage unter www.ak-vorarlberg.at ansehen.

Mit welchen Problemen wenden sich die Lehrlinge am häufigsten an die AK-Lehrlingsabteilung?
Die meisten Anfragen betreffen schlechtes Arbeitsklima oder eine mangelhafte Ausbildung. Überstundenleistungen von minderjährigen Lehrlingen ohne Abgeltung oder sonstige Anfragen rund um den Kollektivvertrag, das Arbeitszeitgesetz oder Ähnliches.

Kann eine Lehre ohne Weiteres abgebrochen werden? Was ist zu beachten, wenn ein Lehrling das Arbeitsverhältnis beenden will?
Ein Lehrvertrag kann unter gewissen Voraussetzungen aufgelöst werden. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Wir raten Lehrlingen, sich auf jeden Fall vorher telefonisch oder persönlich bei uns in der Lehrlingsabteilung zu informieren.

Seit vielen Jahren gibt es das Lehrlingscoaching. Was konnte damit bewirkt werden?
Das Lehrlingscoaching ist Bundesprojekt und wir arbeiten mit Coaches von ibis acam zusammen. Wir bilden für die Lehrlinge praktisch die Verbindungsstelle zum Coaching. Das Lehrlingscoaching unterstützt beispielsweise bei Konflikten während der Ausbildung, bei Problemen in der betrieblichen Ausbildung, Frustration, Lernschwierigkeiten, persönlichen Problemen und vielem mehr. Viele Ausbildungsverhältnisse konnten durch das Coaching vor der Auflösung bewahrt werden und es wurde dadurch viel Positives bewirkt. Eine tolle Sache für alle Beteiligten.

Was ist der Hauptgrund, warum Lehrlinge ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen wollen?
Es gibt nicht den einen Grund. Oft wird allerdings das Arbeitsklima oder der persönliche Umgang mit dem Lehrling genannt. Auch der Lehrbetriebswechsel oder die Wahl des falschen Lehrberufs werden als Gründe angeführt. Jedenfalls sollte man sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen, in vielen Fällen kann man durch die Beratung größeren Schaden abwenden. Die Beratung ist natürlich immer vertraulich!

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022