Gesunde Arbeit

Sicher und gesund bei eisigen Temperaturen

Die niedrigen Temperaturen des Winters sorgen, neben Schnee und Eis, für eine zusätzliche Belastung bei Arbeiten im Freien. Kälte und schwankende Temperaturen stellen nicht nur hohe Anforderungen an die Menschen, sondern auch an deren Schutzausrüstung.
Kälteschutz muss von den Arbeit­geberInnen zur Verfügung gestellt werden.
Kälteschutz-Piktogramm
Mann arbeitet mit Schneefräse Kälteschutz muss von den Arbeit­geberInnen zur Verfügung gestellt werden.
Kälteschutz-Piktogramm Kälteschutz-Piktogramm

ArbeitnehmerInnenschutz bei Outdoorarbeiten umfasst auch die gezielte Vorbereitung auf verschiedene Witterungssituationen. Bei Gefährdungen und Belastungen in der kalten Jahreszeit sind daher Schutzmaßnahmen zu treffen. Ist Schutzbekleidung notwendig, muss diese von den ArbeitgeberInnen bereitgestellt werden.

Arbeiten im Freien trotz Kälte
Minusgrade, Wind, Schnee und Eis sind Teil der Arbeitsumgebung in der kalten Jahreszeit. Diese Arbeitssituationen sind im Normalfall wiederkehrend und die entsprechenden Schutzmaßnahmen daher planbar. Mittels Arbeitsplatzevaluierung sind die zu erwartenden Umgebungstemperaturen zu bewerten und präventive Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei Arbeiten im Freien ist daher im Regelfall Wetter- oder Kälteschutzkleidung notwendig, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen. Es können, abhängig von Ort und Tätigkeit, darüber hinaus noch weitere Maßnahmen notwendig werden. Darunter fallen etwa geheizte Pausenräume für regelmäßige Aufwärmpausen, heiße Getränke oder die Möglichkeit, nasse Bekleidung zu wechseln.

Professionelle Ausrüstung und gemeinsame Auswahl – so geht’s!
ArbeitgeberInnen sind im Fall von Kältearbeitsplätzen verpflichtet, die für den Schutz notwendige, persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Kann diese ihren Schutzzweck nicht mehr erfüllen, muss sie sofort erneuert werden. Das trifft etwa dann zu, wenn sie beispielsweise abgetragen, stark abgenützt oder beschädigt ist. Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen unterstützen bei der fachgerechten Bewertung und Auswahl. Bei persönlicher Schutzausrüstung sind auch Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen in diese Schritte miteinzubeziehen. Werden betroffene ArbeitnehmerInnen eingebunden und bekommen diese zusätzlich die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Modellen zu wählen, erhöht sich erfahrungsgemäß die Trageakzeptanz massiv. Beratungen in den Arbeiterkammern zeigen regelmäßig, dass ArbeitnehmerInnen in vielen Fällen keine oder nur teilweise PSA zur Verfügung gestellt bekommen oder selbst für die Kosten aufkommen müssen.

Piktogramm und Reflektoren
Das Piktogramm „Kälteschutz“ in der Bekleidung (in Form eines Eiskristalles) beziehungsweise in der Schutzausrüstung macht ersichtlich, ob es sich um geprüfte Kälteschutzausrüstung handelt. In der jeweiligen Norm (ÖNORM EN 14058 bzw. EN 342) ist festgelegt, welche Eigenschaften hinter den Abkürzungen liegen. Bei schlechten Sichtverhältnissen ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass Personen in der jeweiligen Umgebung erkannt und nicht übersehen werden. Daher ist Bekleidung einzusetzen, welche bereits mit Reflektoren ausgestattet ist, alternativ müssen zusätzlich Reflektoren getragen werden.

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