Gesunde Arbeit

Ohne Evaluierung kein Gesundheitsmanagement

Seit über 20 Jahren ist die Arbeitsplatzevaluierung wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Konzepte zum ArbeitnehmerInnenschutz – auch ein System zum Gesundheitsmanagement kann auf dieser Grundlage aufbauen.
Bilden Sie Teams mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen!
Team vor einem Flipchart Bilden Sie Teams mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen!

Zum Einstieg eine kurze Auffrischung, worum es bei der Arbeitsplatzevaluierung geht: Viele rechtliche Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz sind als allgemeine Schutzziele formuliert, die im Prozess der Arbeitsplatzevaluierung konkret für den eigenen Betrieb umgesetzt werden müssen. Eine unmittelbare Einhaltung von gesetzlichen Forderungen ist in vielen Fällen nicht möglich. Wie sollte der/die ArbeitgeberIn z. B. „geeignete Löschhilfen in ausreichender Anzahl“ bereitstellen, ohne dass eine Gefahrenermittlung, Beurteilung und eine geeignete Maßnahmenfestlegung nach dem STOP-Prinzip erfolgt ist? Tipp: Die Internetseite www.eval.at, die von der AUVA und den Sozialpartnern betrieben wird, unterstützt bei der Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung.

Evaluierung und Gesundheitsmanagement
Die Arbeitsplatzevaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) hat den Zugang, durch präventive und geplante Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ständig weiterzuentwickeln. Ziel ist eine laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Es geht also nicht um eine „statische“ Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, sondern um ein präventives Agieren auf betrieblicher Ebene. Und dieser Zugang sollte auch in der Gesundheitsförderung und im Gesundheitsmanagement klar im Mittelpunkt stehen: vom jeweiligen Betrieb aktiv betriebene und auf die jeweilige konkrete Situation abgestimmte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Hierbei können einige bewährte Grundprinzipien der Arbeitsplatzevaluierung auch im Gesundheitsmanagement angewendet werden.

Anwendbare Prinzipien und Grundlagen

  • Bilden Sie Teams mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen. Wer kann, wer muss beteiligt sein, wie werden Entscheidungen getroffen und umgesetzt?
  • Definieren Sie klare Prozesse, wie der Ist-Stand ermittelt wird, anhand welcher Kriterien Sie konkrete Situationen beurteilen und welche Maßnahmen und Programme realistisch und sinnvoll sind.
  • Dokumentieren Sie alles in geeigneter Form – eventuell kann Sie dabei www.eval.at unterstützen.
  • Setzen Sie sich definierte und überprüfbare Ziele und Fristen zur Erreichung dieser Ziele.
  • Definieren Sie ein Verfahren und Zuständigkeiten zur Überprüfung der Erreichung der angestrebten Ziele.

Synergien nutzen
Die angeführten Punkte sind rechtliche Grundlagen zur Arbeitsplatzevaluierung und sollten im Betrieb angewendet und gelebt werden. Dann lässt sich ein System zum Gesundheitsmanagement auf Grundlage des vorhandenen Systems zur Arbeitsplatzevaluierung ohne Schwierigkeiten aufsetzen. Wenn es überdies ein Managementsystem zum ArbeitnehmerInnenschutz gibt, z. B. nach der ISO 45001 oder dem SGM der AUVA, sollte dies noch effizienter möglich sein.

Infos zur Arbeitsplatzevaluierung:
www.eval.at

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