Gesunde Arbeit

Zukünftige Anforderungen an Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie

Die Arbeitswelt verändert sich. Digitalisierung, neue Managementmethoden und sich ändernde Bedürfnisse der Beschäftigten bedeuten neue Anforderungen für die AkteurInnen des ArbeitnehmerInnenschutzes.
Die Arbeitsmedizin muss sich neuen Herausforderungen stellen.
Mann in Krankenhaus mit Krücken und Exoskelett Die Arbeitsmedizin muss sich neuen Herausforderungen stellen.

„Früher war die Welt noch in Ordnung!“ Diese Redewendung lässt sich mitnichten auf den ArbeitnehmerInnenschutz anwenden. Die Unfallgefahr am Arbeitsplatz war vor wenigen Jahrzehnten deutlich höher. Psychische Belastungen wurden praktisch ignoriert. Ergonomie oder NichtraucherInnenschutz spielten kaum eine Rolle. Durch den steten Einsatz der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung, ihrer PartnerInnen und innerbetrieblicher AkteurInnen ist es gelungen, den ArbeitnehmerInnenschutz in vielen Belangen zu verbessern. Doch die Arbeitswelt ändert sich und somit auch die Belastungen. Sich auf dem Erreichten auszuruhen, wäre ein grober Fehler. Die AkteurInnen des ArbeitnehmerInnenschutzes müssen sich neuen Herausforderungen stellen.

Anforderungen an die Arbeitsmedizin
Zunächst sind da die neuen Anforderungen durch die Digitalisierung. Telearbeit, Datenbrillen, Exoskelette, Mensch-Roboter-Kollaboration usw. werden die Arbeitsmedizin beschäftigen – eine besondere Herausforderung, da die Gesetzgebung der Arbeitswelt klar hinterherhinkt. Die Rolle von ArbeitsmedizinerInnen in der betrieblichen Organisation wird sich wandeln. Die Schwächung von Arbeitsinspektion und AUVA macht eine noch engere Zusammenarbeit mit innerbetrieblichen AkteurInnen (z. B. Betriebsrat, ArbeitspsychologInnen) notwendig. Die Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit werden steigen. Weitere Anforderungen stellen Arbeitszeitgestaltung, gesunde Personalbemessung, Gender- und Diversity-Aspekte, Wiedereingliederung, gefährliche Arbeitsstoffe (z. B. Nanomaterialien) oder eine stärkere Rolle bei der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts dar. Dies alles vor dem Hintergrund eines ArbeitsmedizinerInnenmangels sowie unzureichender universitärer Fachausbildung und Forschung.

Stärkere Zusammenarbeit mit der Arbeitspsychologie
Die Verschränkung von Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz klar formuliert. Gesundheit wird dort ganzheitlich als physische und psychische Gesundheit gesehen. Im Jahr 2013 wurde die Evaluierung psychischer Belastungen bewusst dezidiert ins Gesetz aufgenommen. Die Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist eine zentrale Frage von beiden Disziplinen. Gerade die erwähnten neuen Anforderungen benötigen gemeinsame Forschung und Expertise. Am Beispiel der Exoskelette lässt sich dies darstellen. Aus medizinischer Sicht stellen sich Fragen wie: Ist deren Verwendung ergonomisch sinnvoll und unbedenklich? Welche Folgen gibt es für die Haltung und Muskulatur? Dies kann von der Arbeitspsychologie ergänzt werden um Fragen der Zufriedenheit und Handhabbarkeit oder auch der Beteiligung von ArbeitnehmerInnen bei der Verwendung oder Auswahl der Exoskelette.

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