Gesunde Arbeit

„Leitlinie SARS-CoV-2“ für den ArbeitnehmerInnenschutz in Deutschland beschlossen

Die deutsche Nationale Arbeitsschutzkonferenz plädiert in ihrer SARS-CoV-2-Leitlinie für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in der Arbeitswelt. Schwerpunkt ist die Umsetzung spezieller Regelungen zum Infektionsschutz.

Das Ziel: Mängel konsequent abstellen und Rechtsverstöße sanktionieren. Erarbeitet wurde die SARS-CoV-2-Leitlinie von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie der Sozialpartner.

Die neue Leitlinie ist mit sofortiger Wirkung in der Beratung und Überwachung der Betriebe anzuwenden. Sie bietet Aufsichts- sowie Präventionsdiensten eine sichere Grundlage für ihr Verwaltungshandeln. Auch die Arbeitgeber wissen damit, worauf sie sich einstellen können und müssen. Die Vorsitzenden der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) erklären anlässlich der Verabschiedung der Leitlinie: „Die Pandemie hat uns allen eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig gesunde Arbeitsbedingungen sind. ... Die klare Botschaft der SARS-CoV-2 Leitlinie ist: Die Pandemiebekämpfung muss auch am Arbeitsplatz weiter hohe Priorität haben. Dabei unterstützen wir die Arbeitgeber, werden bei Verstößen aber auch weiter konsequent eingreifen.“


Effektive nationale gemeinsame Arbeitnehmerschutzstrategie unseres Nachbarlandes
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist ein auf Dauer angelegtes, gesetzlich verankertes Bündnis von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ziel der GDA ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln, konkrete Arbeitsschutzziele und Beratungskonzepte zu erarbeiten und das Vorschriften- und Regelwerk weiter zu verbessern.
 
Das abgestimmte Vorgehen bewährt sich gerade in besonderen Gefährdungssituationen, wie zuletzt in einigen Betrieben der deutschen Fleischwirtschaft. Die Trägerorganisationen der GDA konnten hier in enger Zusammenarbeit die Lage entschärfen und die zügige Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen erreichen. Das dient nicht nur der Sicherheit der ArbeitnehmerInnen sondern nebenbei auch der ihrer Familien und FreundInnen – die KonsumentInnen nicht zu vergessen.

Wir meinen: So ein gemeinsames, konzertiertes Herangehen ist ein Ansatz, der auch für uns - und natürlich weitere EU-Länder - als Ziel höchst erstrebenswert ist!

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