Lauter Ruf nach Maskenpausen
Handelsangestellte, KellnerInnen, Pflegepersonal, Personal im öffentlichen Verkehr und andere müssen den Mund-Nasen-Schutz den ganzen Arbeitstag tragen. Unter der Maske hat man das Gefühl schlecht Luft zu bekommen. Die Haut unter dem Stoff wird feucht, die Schleimhäute im Mund trocknen aus. BrillenträgerInnen beschlagen die Gläser. Diese Probleme verschärfen sich noch bei harter körperlicher Arbeit. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern Maskenpausen zum Belastungsausgleich ein. Jetzt wird der Ruf nach Maskenpausen lauter.
3 x 2 Stunden täglich sind genug
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat eine Stellungnahme zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) vom Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) veröffentlicht. Hier die Kernaussagen aus der Stellungnahme und wissenschaftlichen Empfehlung:
- „Es werden daher für Mund-Nase-Bedeckungen („Community-Masken“) und medizinische Gesichtsmasken, wenn sie im Rahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards getragen werden, Tragezeitbegrenzungen und Erholungspausen wie für filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ empfohlen.“
- „Die DGUV-Regel 112-190 empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten. Möglich sind dann drei Einsätze pro Arbeitsschicht.“ (Hinweis: siehe DGUV-Regel 112-190, Anhang 2, Seite 147ff).
Im österreichischen Parlament wird zur Zeit ein SPÖ-Initiativantrag für ein eigenes Maskenpausen-Gesetz (872/A) behandelt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Antrag beschlossen wird.
Links: