Gesunde Arbeit

Schutz vor Hautkrebs aufgrund von UV-Strahlung

Seit Jahren ist bekannt, dass ArbeitnehmerInnen im Freien ein erhöhtes Hautkrebsrisiko aufweisen. In Deutschland ist der weiße Hautkrebs deshalb mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt. In Österreich besteht auf mehreren Ebenen dringender Handlungsbedarf.
Regelmäßige Kontrollen sind auch für beruflich exponierte ArbeitnehmerInnen sinnvoll.
Hautärztin untersucht Muttermale bei Patientin Regelmäßige Kontrollen sind auch für beruflich exponierte ArbeitnehmerInnen sinnvoll.

Die Berufsgruppen, welche aufgrund ihrer Tätigkeit den Großteil ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen, nennt man „Outdoor-WorkerInnen“. In Österreich handelt es sich dabei um etwa 400.000 Personen. Sie sind gegenüber in Gebäuden Arbeitenden einer bis zu 5-fachen UV-Belastung ausgesetzt. Die Folge dieser Arbeitsplatzexposition sind Hautkrebserkrankungen, welche erst Jahre später auftreten. Hinzu kommt aufgrund der Klimakrise zukünftig auch noch eine steigende UV-Belastung in bisher unüblichen Jahreszeiten. Diese Gefahren sind auf ExpertInnenebene hinlänglich bekannt, jedoch fehlt es auf beruflicher Ebene massiv an Präventionsmaßnahmen.

Vorsorge und Anerkennung als Berufskrankheit notwendig
Ein offensichtliches Zeichen für zu viel an UV-Strahlung sind vorzeitige Hautalterung und Faltenbildung. Besteht ein Krebsverdacht, bringt erst ein Gang zum Hautarzt/zur Hautärztin Klarheit. In Österreich wird bei rund 2.000 Menschen jährlich die Diagnose Hautkrebs gestellt – mit steigender Tendenz. Gerade die Früherkennung von Hautkrebs bildet die Basis für eine erfolgreiche Behandlung. Weißer Hautkrebs ist zunächst unauffällig und kann, wenn frühzeitig erkannt, meist gut behandelt oder chirurgisch entfernt werden. Obwohl der Zusammenhang zwischen erhöhter UV-Belastung und weißem Hautkrebs offensichtlich ist, gibt es in Österreich bisher keine Anerkennung als Berufskrankheit. Gleiches gilt für verpflichtende regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, wie es sie bei anderen Arbeitsstoffen gibt. Deutschland ist uns hier einen Entwicklungsschritt voraus, hier wurde 2015 die Berufskrankheit 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ geschaffen.

Schutz und Aufklärung verstärken
Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt uns, dass betroffene ArbeitnehmerInnen das von der UV-Strahlung ausgehende Risiko für ihre Gesundheit unterschätzen und daher auch keinen Arzt aufsuchen. Dabei kann gerade heller Hautkrebs durch gezielten Schutz vor zu viel Sonne einfach verhindert werden. Klar ist: Die Möglichkeiten vorzubeugen sind vielfältig und sollten nach dem TOP-Prinzip gesetzt werden. Erstens sollte, wo es möglich ist, beschattet werden, und zweitens können Arbeitszeiten und Arbeitsdauer angepasst werden. Und drittens muss endlich allen klar werden, dass professionelle UV-Schutzausrüstung für Outdoor-WorkerInnen eine Verpflichtung darstellt. Letztlich ist auch das Bewusstsein zu schaffen, dass starke Sonnenstrahlung als eine wirkliche Gesundheitsgefahr wahrgenommen wird. Bei einem Beibehalten der derzeitigen Situation wird es zu einem weiteren Ansteigen der Hautkrebsrate kommen.

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