Gesunde Arbeit

Warum das Kumulationsprinzip im ArbeitnehmerInnenschutz wichtig ist

Kumulationsprinzip bedeutet, dass jede Übertretung von Verwaltungsvorschriften getrennt zu bestrafen ist. Das gilt auch im ArbeitnehmerInnenschutz. Die abschreckende Wirkung des Kumulationsprinzips schützt ArbeitnehmerInnen vor systematischer Ausbeutung in großem Stil.
Das Kumulationsprinzip gilt auch im ArbeitnehmerInnenschutz.
Arbeitsinspektorin bei der Überprüfung der Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften Das Kumulationsprinzip gilt auch im ArbeitnehmerInnenschutz.

Verwaltungsstrafen werden grundsätzlich nebeneinander verhängt; das heißt, dass jede Übertretung von Verwaltungsvorschriften getrennt zu bestrafen ist. Dieses Prinzip nennt sich Kumulationsprinzip. Es bedeutet, dass beispielsweise ein Unternehmer, der zehn MitarbeiterInnen zu wenig Gehalt bezahlt, auch zehn Mal bestraft wird. Strafen für Lohndumping werden also mit der Zahl der geschädigten ArbeitnehmerInnen multipliziert. Genau deshalb schützt das Kumulationsprinzip vor allem vor systematischer Ausbeutung im großen Stil.

Das betont auch die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl: „Das Kumulationsprinzip hat eine sehr wichtige abschreckende Funktion. Dass große Unternehmen, die ihre Beschäftigten systematisch ausbeuten, hart bestraft werden, ist für alle ArbeitnehmerInnen, aber auch für alle kleinen Unternehmen, die sich an die Spielregeln halten, von Bedeutung”.

Mehr dazu lesen Sie auf www.oegb.at im Beitrag "Was das Kumulationsprinzip bedeutet und warum es wichtig ist".

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