Gesunde Arbeit

Parlament: SPÖ-Antrag zur Erweiterung der Berufskrankheitenliste

Ausschuss für Arbeit und Soziales: Ein SPÖ-Antrag schlägt die Anpassung der österreichischen Berufskrankheitenliste an das deutsche Vorbild vor.

SPÖ-Nationalratsabgeordneter Rudolf Silvan schlägt eine Erweiterung der derzeit 53 Erkrankungen umfassenden österreichischen Liste der Berufskrankheiten vor. Als Vorbild soll das deutsche Modell dienen. In der deutschen Berufskrankheitenliste sind auf über 80 Positionen insgesamt 16 weitere Erkrankungen festgehalten. Viele arbeitsbedingte Erkrankungen wie weißer Hautkrebs, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates oder Burn-out fehlen in Österreich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hofft Silvan auf breite Zustimmung zum diesbezüglichen Antrag der Sozialdemokraten. Denn nur wenn die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, kann auch eine Anerkennung durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erfolgen.

Nicht jede Erkrankung, die durch eine berufliche Tätigkeit (mit)verursacht wird, ist auch eine Berufskrankheit. Als Berufskrankheit werden nur jene Erkrankungen anerkannt, die in der sogenannten Berufskrankheitenliste in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) angeführt sind. In gewissen Einzelfällen greift darüber hinaus zwar eine Generalklausel, diese Möglichkeit ist aber eng begrenzt auf Krankheiten, die durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen entstanden sind. Silvan: „Während man in Deutschland immer wieder Aktualisierungen der Liste vornimmt und laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Liste einarbeitet, liegt die österreichische Liste in einer Art ‚Dornröschenschlaf‘. Eine lediglich geringfügige Anpassung der österreichischen Liste ist zum letzten Mal im Jahr 2012 erfolgt.“

Der Text des Entschließungsantrages ist auf der Website des Parlaments abrufbar.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022