Ab 32,5 °C ist Hitzefrei am Bau möglich
Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen im Baubereich freigeben. Diese Regelung hat bei der letzten großen Hitzewelle 2019 gegriffen. Jede zweite Firma hat sie auch genutzt und 39.122 BauarbeiterInnen aus 5.245 Betrieben bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 hitzefrei.
Aber nicht alle Firmen nutzen diese Regelung. Es braucht daher einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) – aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen auf Baustellen.
Arbeiten in der Hitze ist gesundheitsgefährdend
Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau Holz, appelliert an die ArbeitgeberInnen im Baubereich ihren MitarbeiterInnen hitzefrei zu geben: „Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit und es passieren mehr Arbeitsunfälle.“
Die aktuelle Hitzefrei-Regelung
- Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung.
- ArbeitgeberInnen müssen Hitzefrei anordnen, d. h. kein/e BauarbeiterIn hat das Recht auf Hitzefrei.
- Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für ArbeiterInnen. Die Kosten werden dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin vollständig von der BUAK refundiert.
- Auf der Website der Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse/BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
Quelle: www.oegb.at
Mehr Infos zum Thema Arbeiten bei Hitze: