Gesunde Arbeit

AK-Präsident Stangl: Um das Regelpensionsalter erreichen zu können, brauchen Beschäftigte bessere Arbeitsbedingungen

Manche Politiker:innen denken beim Decken des Fachkräftebedarfs an radikale Maßnahmen: Altersteilzeit abschaffen, in der Pension arbeiten, Pensionsantrittsalter anheben. Derartige Ideen sind praxisfern und blenden die wirksamste Stellschraube aus: Bessere Arbeitsbedingungen.
„Wenn Betriebe ihre Personalpolitik anpassen und Beschäftigte ihren Job tatsächlich bis zum Pensionsantritt ausüben könnten, fällt ein beträchtlicher Teil des derzeitigen Personalbedarfs weg“, ist AK-Präsident Andreas Stangl überzeugt.
Alternsgerechtes Arbeiten Arbeitsbedingungen „Wenn Betriebe ihre Personalpolitik anpassen und Beschäftigte ihren Job tatsächlich bis zum Pensionsantritt ausüben könnten, fällt ein beträchtlicher Teil des derzeitigen Personalbedarfs weg“, ist AK-Präsident Andreas Stangl überzeugt.

„Wenn Betriebe ihre Personalpolitik anpassen und Beschäftigte ihren Job tatsächlich bis zum Pensionsantritt ausüben könnten, fällt ein beträchtlicher Teil des derzeitigen Personalbedarfs weg“, ist AK-Präsident Andreas Stangl überzeugt.

Einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Pension – das wünschen sich die meisten Beschäftigten. Für viele sieht es aber anders aus: Krankheit, Arbeitslosigkeit oder durch die Betreuung von Familienangehörigen „erzwungene“ Nichterwerbstätigkeit kennzeichnen bei vielen die Jahre vor dem tatsächlichen Pensionsantritt und belasten die Betroffenen. Lediglich zwei Drittel der österreichweit mehr als 78.000 Pensionsneuzugänge im Jahr 2021 kamen direkt aus einem Beschäftigungsverhältnis. Das heißt: Jede:r dritte neue Pensionist:in war zuvor arbeitslos, bezog einen Pensionsvorschuss, Kranken- oder Rehageld oder wies Versicherungslücken auf.


40 Prozent glauben, Regelpensionsalter nicht zu erreichen
Diese Zahlen bestätigen die Ergebnisse des Arbeitsklima Index. Demnach befürchten im Durchschnitt fast 40 Prozent der Beschäftigten, in manchen Branchen ist es sogar mehr als jede:r Zweite, dass ein Verbleib im Beruf bis zur Pension (sehr) unwahrscheinlich ist. Dies gilt vor allem für die Gastronomie und die Papiererzeugung. Aber auch im Bergbau, in der Land- und Forstwirtschaft, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bauwesen sind die Beschäftigten besonders skeptisch.

Vorrangiges Ziel ist jedenfalls, dass den Betroffenen ein jahrelanger belastender, demotivierender Prozess, bei dem sie unter dem Motto „Zu krank für den Arbeitsmarkt, aber zu gesund für die Pension“ zwischen verschiedenen Institutionen hin und her geschickt werden, erspart bleibt. AMS, PVA und ÖGK sollen aber nicht ihre Verantwortung abwälzen, sondern gemeinsam realistische Beschäftigungsperspektiven erarbeiten. Zudem wirkt sich die Beschäftigung bis zur Pension positiv auf die Pensionshöhe aus, weil zusätzliche Beitragszeiten erworben werden.

Wenn Betriebe allerdings weiterhin ältere Arbeitnehmer:innen kaum wertschätzen und an den belastenden Arbeitsbedingungen nichts ändern, muss die Politik handeln: Mittels Jobgarantie soll die öffentliche Hand älteren Arbeitslosen passende Arbeitsplätze im öffentlichen bzw. gemeinnützigen Bereich anbieten und ihnen damit einen reibungslosen, würdevollen Übergang in die Pension ermöglichen.


Die AK fordert daher:

  • Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze und bessere Arbeitsbedingungen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
  • Ein Bonus-Malus-System, das die Beschäftigung Älterer fördert: Die Bundesregierung muss Anreize für die Betriebe schaffen, damit diese vermehrt ältere Arbeitslose einstellen (bzw. ältere Mitarbeiter:innen behalten) und dem Thema Arbeitsbelastungen mehr Aufmerksamkeit widmen.
  • Beibehalten des Altersteilzeitmodells, das Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. belastenden Arbeitsbedingungen einen Verbleib im Berufsleben bis zum Pensionsantritt ermöglicht.
  • Eine Jobgarantie für ältere Arbeitslose: Die öffentliche Hand muss arbeitswilligen Älteren eine Beschäftigung anbieten/ermöglichen, wenn private Betriebe ihnen keine Chance geben.
  • Jene Arbeitnehmer:innen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen trotz Unterstützung und Förderung keinen Job bekommen, müssen einen leichteren Zugang zur Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erhalten.
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