30.3.2023: Grundlagen des Gleichbehandlungsrechts
Das Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung benachteiligt werden darf. Wird man wegen eines Diskriminierungsgrundes schlechter behandelt oder (sexuell) belästigt, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Ziele & Inhalte Der Workshop soll Sie dazu befähigen, Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz zu erkennen, um Personen in Ihrem Betrieb, die von Diskriminierung betroffen sind, effektiv unterstützen zu können. Der Workshop konzentriert sich auf den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Sie erhalten einen Überblick über das Gleichbehandlungsgesetz, die Diskriminierungsgründe und -tatbestände. Sie lernen die Rechtsfolgen kennen und erfahren, welche Möglichkeiten Betroffene haben, ihre Rechte durchzusetzen. Schlussendlich erhalten Sie Tipps, was Sie bei Vorfällen im Betrieb tun können sowie Informationen dazu, welche präventiven Maßnahmen diese vorbeugen können.
Zielgruppen Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsrät:innen, Gleichbehandlungsbeauftragte,
Personalvertretungen
Referentin Mag.a Danijela Račić, Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Salzburg, Tirol,
Vorarlberg
Kosten kostenlos
Information und Anmeldung:
Auf der Website der AK Salzburg