Gesunde Arbeit

9.4.2019: Wiedereingliederungsteilzeit aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht (seit 01.07.2017)

Wann9. April 2019, 9.00–13.00 Uhr WoOtto-Möbes-Akademie, Stiftingtalstraße 240-246, 8010 Graz WerAK Steiermark

Dieses Seminar richtet sich an BetriebsrätInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen. BetriebsrätInnen und mit diesem Thema befasste Personen erhalten Informationen über arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zum Thema WIETZ und Wiedereingliederungsgeld.

Inhalte:

  • Voraussetzungen für Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) und den Bezug des Wiedereingliederungsgeldes
  • Schriftliche Vereinbarung der WIETZ zwischen AN und AG
  • Dauer der WIETZ
  • Dauer und Höhe des Wiedereingliederungsgeldes
  • Entgelt durch AG während der WIETZ und des Bezuges des Wiedereingliederungsgeldes
  • (Vorzeitige) Beendigung der WIETZ und/oder des Bezuges des Wiedereingliederungsgeldes
  • Bandbreite der Arbeitszeitreduktion
  • Motivkündigungsschutz
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?

Zur Beachtung:
Seit 01.07.2017 gibt es die Möglichkeit, nach langer Krankheit die WIETZ in Anspruch zu nehmen. Durch die befristete Arbeitszeitverkürzung soll die Rückkehr nach längerem Krankenstand erleichtert werden, ohne dass die finanziellen Einbußen für die Betroffenen zu stark ausfallen. Dadurch soll ein Beitrag zur längerfristigen Absicherung der Arbeitsfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses geleistet werden.

Referentinnen:
Mag.a Biljana Bauer, Juristin, ArbeitnehmerInnenschutz, Arbeiterkammer Steiermark
Mag.a Birgit Schreiber, Juristin, Sozialversicherungsrecht, Arbeiterkammer Steiermark


Anmeldung:
per Telefon: 05 77 99-2433 oder -2448
per E-Mail: arbeitnehmerschutz@akstmk.at

Begrenzte TeilnehmerInnenzahl: max. 25 Personen. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen vergeben.

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