Gesunde Arbeit

14.4.2021: Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht

WannMittwoch, 14. April 2021, 9.00–16.00 Uhr WoOtto-Möbes-Akademie, Stiftingtalstraße 240-246, 8010 Graz WerAK Steiermark

Zielgruppe
BetriebsrätInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Führungskräfte, Interessierte

Inhalte

  • Wer hat Anspruch auf WIETZ?
  • Vereinbarung zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
  • Dauer und Höhe der WIETZ
  • Welches Einkommen bezieht man während der WIETZ?
  • (Vorzeitige) Beendigung der WIETZ
  • Arbeitszeitreduktion
  • Motivkündigungsschutz
  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Ziele
BetriebsrätInnen und mit diesem Thema befasste Personen erhalten Informationen über arbeits- und sozialrechtliche Aspekte zum Thema WIETZ und über den Entgeltbezug.

Referentinnen
Mag.a Biljana Bauer, Betriebsbetreuung/ArbeitnehmerInnenschutz Arbeiterkammer Steiermark
Mag.a Birgit Schreiber, Sozialversicherung Arbeiterkammer Steiermark

Anmeldung
per Telefon: 05 77 99-2433 oder -2449
per E-Mail: arbeitnehmerschutz@akstmk.at

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