15.-17.1.2019: Grundausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Nur mehr Restplätze
Sie verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 10 (6) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Inhalte
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz; praktischer ArbeitnehmerInnenschutz; Gefahrenermittlung (Evaluierung)
Zielgruppe
Personen, die nach § 10 (6) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson wahrnehmen wollen.
Weitere Infos
Für weitere Informationen zur 24-stündigen Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson wenden sie sich bitte an das BFI Salzburg unter T: +43 (0)662 88 30 81-0 oder https://www.bfi-sbg.at/kurse/sicherheit-und-technik/svp-brandschutz/grundausbildung+für+sicherheitsvertrauenspersonen_kurs_12919
Anmeldung