1.7.2021: Workshop: Gleichbehandelt – gleichberechtigt?!
Herausforderungen im betrieblichen Kontext
Das Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung benachteiligt werden darf. Wird man wegen eines Diskriminierungsgrundes schlechter behandelt oder (sexuell) belästigt, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Inhalt
- Überblick über das Gleichbehandlungsgesetz
- Beispiele aus der Praxis
- Instrumente auf betrieblicher Ebene
- Tipps im Umgang mit Diskriminierung im Betrieb
- Anlaufstellen und Adressen
Vortragende
Mag.a Clara Maria Schlee, Gleichbehandlungsanwaltschaft für Tirol, Salzburg, Vorarlberg
Ursula Schupfer, ÖGB Salzburg
Mag.a Ines Grössenberger, AK Salzburg
Anmeldeschluss: 25. Juni 2021
Anmeldung unter: sozialpolitik@ak-salzburg.at