Gesunde Arbeit

18.10.2022: Long COVID und Arbeitsfähigkeit

78. Treffpunkt SVP aktuell

WannDienstag, 18. Oktober 2022, 14.00–17.30 Uhr WoAK Bildungsgebäude, Großer Saal, Theresianumgasse 16–18, 1040 Wien WerAK Wien
Viele Arbeitnehmer:innen kämpfen mit Spätfolgen ihrer COVID-19-Erkrankung. Die gesundheitlichen Langzeitfolgen von Long COVID bzw. Post COVID können Monate nach der Erkrankung bestehen. Häufige Symptome sind zum Beispiel Kurzatmigkeit, Erschöpfung, verminderte Leistungsfähigkeit sowie Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Die Symptome bei Betroffenen können in sehr unterschiedlicher Form auftreten. Entsprechend unterschiedlich wirken sich die Einschränkungen auch auf die Arbeitsfähigkeit aus. Auf betrieblicher Ebene sind dann entsprechende Maßnahmen wie Tätigkeits- und Arbeitsplatzänderungen, etwa in Zusammenhang mit Vorgaben aus dem Arbeitnehmer:innenschutz, erforderlich.
 
Aktuelle epidemiologische Entwicklungen und Long COVID aus rechtlicher Sicht 
Corona war in den letzten beiden Jahren das gesellschaftlich bestimmende Thema. Als Einstieg wird daher die epidemiologische Entwicklung beleuchtet. Für erkrankte Arbeitnehmer:innen mit der Diagnose Long COVID ergeben sich im Regelfall viele rechtliche Fragestellungen. Habe ich mich bei der Arbeit infiziert? Handelt es sich um eine Berufskrankheit? Wenn ja, wie und wo melde ich diese? Wie schaffe ich den beruflichen Wiedereinstieg und was bedeutet es für mich, wenn ich nicht mehr arbeitsfähig sein werde?
 
Long COVID – medizinische Aspekte und die betriebliche Wiedereingliederung
Auf medizinscher Ebene zeigen Studien, welche Symptome besonders häufig auftreten: etwa Fatigue (Erschöpfung), Atembeschwerden oder kognitive (geistige) Einschränkungen. Diese Einschränkungen der Leistungsfähigkeit bringen oftmals erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen mit sich. Daher braucht es nach der medizinischen Rehabilitation erkrankter Arbeitnehmer:innen für die Rückkehr an ihre Arbeitsplätze auch begleitende Maßnahmen wie die betriebliche Wiedereingliederung.
 
Anmeldeschluss: 10. Oktober 2022
 
Anmeldung auf der Website der AK Wien
 
Weitere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte unten stehender Einladung.
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