Die Behindertenvertrauensperson
Der Betriebsrat vertritt alle im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine eigene Vertretung für behinderte Beschäftigte (Behindertenvertrauensperson – BVP) zu wählen.
Sozialpolitisch ist es sinnvoll, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da die BVP selbst dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, so ist über den Weg der Selbstbetroffenheit ein besonderes Verständnis für die Anliegen von behinderten ArbeitnehmerInnen und Hilfestellung für die nachhaltige Integration in die Arbeitswelt vorhanden.
Die Behindertenvertretung ist eine aktive Ergänzung des Betriebsrates/der Personalvertretung in jenen Bereichen, wo behinderte Menschen auf Grund eigener Erfahrungen ExpertInnen sind. Eine Bündelung aller FachexpertInnen im Betrieb ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung aller ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb.
Veranstaltungstipp
Fit für die Praxis - unter diesem Motto steht die Tagung für die Behindertenvertrauenspersonen am 11. März 2014 in Wien.