Gesunde Arbeit

Inkrafttreten wichtiger, geänderter Verordnungen mit 1. März 2014

Mit 1. März 2014 treten wichtige Änderungen der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2008 (VGÜ 2008), der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten (Bühnen-FK-V) in Kraft.

Die Bestimmungen über die Untersuchungen, denen ArbeitnehmerInnen bei Einwirkung bestimmter Arbeitsstoffe bzw. bei Einwirkung von Hitze oder Lärm zu unterziehen sind und jene über die freiwilligen Untersuchungen (z.B. bei Nachtarbeit oder Einwirkung biologischer Arbeitsstoffe) waren zum Teil nicht mehr zeitgemäß. Die Untersuchungsabstände und die Untersuchungsrichtlinien, die sich an die ermächtigten Ärzte und Ärztinnen wenden, wurden daher einer Überarbeitung unterzogen. Von der Untersuchungspflicht waren im Jahr 2011 63.674 ArbeitnehmerInnen in 4.473 Betrieben betroffen.
 
Durch die Novelle wird die Evaluierungspflicht stärker betont, da ohne die Ermittlung und Beurteilung der Verwendung von Arbeitsstoffen und der Exposition am Arbeitsplatz eine Untersuchungspflicht nicht beurteilt werden kann. Zugleich werden die Verpflichtungen über die Überprüfung und Anpassung der Gefahrenevaluierung klar gestellt. Zwecks Verringerung der Belastung für die ArbeitnehmerInnen und des Verwaltungsaufwands für ermächtigte Ärzte und Ärztinnen wird eine Zusammenführung von Untersuchungsintervallen ermöglicht  sowie die Einführung eines Zeitraumes, in dem die Folgeuntersuchung durchgeführt werden kann - statt wie bisher eines Zeitpunkts.

Konkret werden einzelne Untersuchungsabstände geändert, generell wird die Arbeitsanamnese betont und es werden einzelne Untersuchungsrichtlinien entsprechend den aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen verändert.

Ziele sind die Verbesserung des Gesundheitsschutzes für ArbeitnehmerInnen, die deutlichere Betonung der Evaluierungspflicht, da ohne die Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen und Exposition am Arbeitsplatz eine Untersuchungspflicht nicht beurteilt werden kann, die Zusammenführung von Untersuchungsintervallen zwecks Verringerung der Belastung für die ArbeitnehmerInnen und des Verwaltungsaufwands für ermächtigte Ärzte/Ärztinnen und die Anpassung einzelner Untersuchungen (Spirometrie, Ergometrie) an derzeit geltende Leitlinien von ärztlichen Fachgesellschaften.

Die geänderten Verordnungen stehen Ihnen in der Online-Datenbank Gesetze und Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutz (siehe Links weiter unten) zur Verfügung:

  • Angezeigt wird die derzeit geltende Fassung.
  • Um die am 1. März 2014 inkrafttretende Fassung zu sehen, rechts oben im Drop-down-Menü Version 01.03.2014 einstellen.
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