Gesunde Arbeit

EU-Richtlinie zur Anpassung von fünf Arbeitnehmerschutzrichtlinien an die CLP-Verordnung angenommen

Mit der EU-Richtlinie 2014/27/EU werden fünf Arbeitnehmerschutzrichtlinien an die CLP-Verordnung angepasst.

Am 26. Februar 2014 wurde die Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen endgültig angenommen. Die Richtlinie wurde am 5. März 2014 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft.

Die Anpassung ist notwendig, da sich viele Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechtes auf das alte Chemikalienrecht bezogen. Es handelt sich zum Teil um eine Anpassung der Terminologie und der Verweise an das Chemikalienrecht, zum Teil auch um weitergehende Änderungen der betroffenen Richtlinien.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • Sicherheitskennzeichnungsrichtlinie 92/58/EWG: Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen sowie von Lagerräumen
  • Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG: Mutterschutzevaluierung
  • Jugendarbeitsschutzrichtlinie 94/33/EWG: Beschäftigungsverbote für jugendliche Arbeitnehmer/innen
  • Chemische Arbeitsstoffe-Richtlinie 98/24/EG: Definition von gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Karzinogenerichtlinie 2004/37/EG: Aktualisierung von Verweisen

Die Mitgliedstaaten der EU haben bis 1. Juni 2015 Zeit, diese Richtlinie umzusetzen.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022