Gesunde Arbeit

ÖGB fordert Recht auf gesunden Arbeitsplatz für ArbeitnehmerInnen

Prävention im Betrieb deutlich ausbauen - Schwerpunkt arbeitsbedingte physische und psychische Gesundheitsgefährdungen

Bei der Prävention am Arbeitsplatz müsse bei den arbeitsbedingten physischen und pyschischen Gesundheitsgefährdungen angesetzt werden, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, und fordert, dass betriebliche Gesundheitsförderung zur Pflicht werden müsse.

"Die psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird noch immer als individuelles Problem gesehen", kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, anlässlich der Befragung "Gesundheitsrisiko Arbeitsplatz" der Statistik Austria. "Vor allem Rückenbeschwerden und psychische Probleme gehen oft vom Arbeitsplatz aus, oder sie werden durch die Arbeit verstärkt. Deshalb muss auch die Prävention am Arbeitsplatz ansetzen", sagt Achitz und fordert: "Da bisher zu wenige Unternehmen den Handlungsbedarf erkannt haben, muss die betriebliche Gesundheitsförderung zur Pflicht werden."

ArbeitnehmerInnen müssen das Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz haben. Achitz: "Wer jahrelang im Schichtbetrieb gearbeitet hat, soll das Recht auf Arbeit bei Tag bekommen." Allein sechs körperliche Arbeitsbelastungen (schwere körperliche Arbeit, Einwirkung von Vibrationen, Arbeit mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Gefahr von Arbeitsunfällen, erzwungene Körperhaltungen bei der Arbeit, Belastungen durch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung) sind für rund 23 Prozent der Krankenstände verantwortlich. Das führt zu Kosten in Milliardenhöhe für Entgeltfortzahlung und Krankengeld, entfallene Wertschöpfung für Betriebe und Krankenbehandlungskosten. Dazu kommen hohe Kosten aufgrund von krankmachenden psychischen Arbeitsbelastungen wie Stress und Arbeiten unter Zeitdruck. "Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht", sagt der Leitende Sekretär des ÖGB.

Der ÖGB fordert daher, dass die Prävention sehr viel weiter gefasst werden muss, und zwar in Richtung arbeitsbedingte physische und psychische Gesundheitsgefährdungen. "Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers muss viel weiter gehen als bisher. Nur so können teure chronische Krankheiten verhindert werden. Eine Ursache dafür sind überlange Arbeitszeiten. Dagegen hat der ÖGB ein Modell vorgelegt, das Überstunden reduziert, indem es sie für die Betriebe teurer macht", sagt Achitz abschließend.

Die Forderungen des ÖGB

  • Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, die Arbeitsorganisation alternsgerecht gestalten.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis.
  • Sanktionen für Arbeitgeber, die keine gesundheitsfördernden Maßnahmen setzen.
  • Arbeits- und OrganisationspsychologInnen an allen Arbeitsstätten.
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