Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass die Beschäftigten möglichst vor allen Gesundheitsgefahren, die ihre Tätigkeit birgt, ausreichend geschützt werden. Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung müssen alle Gefährdungen und Belastungen erhoben und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten geplant und umgesetzt werden.