Temperatur am Arbeitsplatz
Der Mensch benötigt eine möglichst konstante Körpertemperatur. Die Umgebungstemperatur hat daher einen großen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Gesundheit. Die Temperatur am Arbeitsplatz ist sehr stark abhängig vom jeweiligen Arbeitsort. Personen, die im Freien arbeiten, sind der Witterung und den jahreszeitlich sehr unterschiedlichen Temperaturen ausgesetzt. In Arbeitsräumen hingegen können durch Heizen und Kühlen über das gesamte Jahr relativ konstante Temperaturen sichergestellt werden. Die Arbeitsstättenverordnung gibt einen Temperaturbereich für Arbeitsräume vor. Auch die individuelle Wahrnehmung oder die Temperaturempfindlichkeit spielen oftmals eine Rolle.
Das Wichtigste in Kürze
Konstante Körpertemperatur ist gesundheitlich entscheidend: Temperatur am Arbeitsplatz beeinflusst Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Arbeitsort (Innenraum oder Arbeiten im Freien).
Für Arbeitsräume gelten gesetzliche Temperaturvorgaben: Laut Arbeitsstättenverordnung (AStV) sind je nach Tätigkeit bestimmte Temperaturbereiche einzuhalten. Bei leichter körperlicher Arbeit gelten meist 19 bis 25 °C als Richtwert; auch Luftfeuchtigkeit und weitere Faktoren beeinflussen das Temperaturempfinden.
Extreme Hitze oder Kälte können gesundheitliche Risiken verursachen: Im Freien drohen unter anderem Hitzschlag oder Unterkühlung. In Innenräumen können etwa schlechte Isolierung oder Produktionswärme zu gesundheitlich belastenden Temperaturen führen.
Arbeitgeber:innen müssen thermische Belastungen evaluieren und Schutzmaßnahmen festlegen: Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung sind Temperaturbelastungen zu beurteilen. Mögliche Maßnahmen sind zusätzliche Pausen, Beschattung, organisatorische Anpassungen oder die Bereitstellung von Getränken.
Schutz vor Temperaturextremen ist Pflicht: Besonders in Kältebetrieben (z. B. Kühllagern) sind spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich. Ziel ist es, gesundheitliche Schäden durch präventive Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen zu verhindern.
Unabhängig vom Arbeitsplatz ist darauf zu achten, dass Arbeitnehmer:innen weder durch zu hohe noch zu niedrige Temperaturen einen gesundheitlichen Schaden davontragen oder gefährdet werden. Bei fehlenden Schutzmaßnahmen kann es gerade im Außenbereich zu Gefahren durch Unterkühlung bis hin zum Hitzschlag kommen. Aber auch in Gebäuden oder Räumen können extreme Temperaturen herrschen, wenn sich Räume aufheizen oder Produktionswärme entsteht. Anderseits müssen in einigen Branchen, in denen die Temperaturen besonders niedrig gehalten werden (Kühllager), Schutzmaßnahmen für Betroffene gesetzt werden. Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung sind die Temperaturen, denen Beschäftigte ausgesetzt sind, zu messen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen (sowohl bei Kälte als auch bei Hitze) festzulegen, wenn diese benötigt werden.
Videos zum Thema Arbeiten bei Hitze und bei Kälte
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