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Kälte in Innenräumen

Während Kälte im Winter erwartungsgemäß zur Belastung von ArbeitnehmerInnen im Freien wird, kann es auch in Gebäuden durchaus frostig werden. In Arbeitsräumen sind jedoch im Regelfall vorgegebene Mindesttemperaturen zu erreichen.

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Kältearbeit gibt es nicht nur im Freien, sondern sie kann auch aus produktionstechnischen Gründen in Innenräumen vorkommen. Während Arbeiten bei Kälte im Freien saisonal bedingte Arbeit ist, sind Kältearbeitsplätze in Innenräumen von der jeweiligen Jahreszeit unabhängig. Dazu zählt etwa die Arbeit in Kühlhäusern oder die Wartung und Instandhaltung von unbeheizten Gebäudeteilen.

Gesetzliche Grundlagen

Bei Kältearbeit in Innenräumen ist für die Schutzmaßnahmen der Stand der Technik anzuwenden. Normen geben vor, wie lange im Kältebereich gearbeitet werden darf und wie lange die Aufwärmzeiten sein müssen. Natürlich muss genauso wie bei Kältearbeit im Freien Wetter- und Kälteschutzkleidung von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden.

Innenräume

Für Büroräume sind laut Arbeitsstättenverordnung Temperaturen von mindestens 19 °C einzuhalten. An Arbeitsplätzen mit normaler körperlicher Belastung (Werkstätten, Produktion usw.) gilt eine Untergrenze von 18 °C. Werden in einem Raum ausschließlich Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung durchgeführt, gelten Mindesttemperaturen von 12 °C. Bei diesen Raumtemperaturen ist darauf zu achten, dass sie bereits zu Arbeitsbeginn erreicht werden.