Einführungserlass zur VEMF ist da
Nach der Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) steht nun auch der dazugehörige Einführungserlass zur Verfügung.
Die Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF wurde mit BGBl. II Nr. 179/2016 vom 7. Juli 2016 kundgemacht und tritt mit 1. August 2016 in Kraft (Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder) - siehe auch Artikel EMF-Verordnung tritt in Kraft (Anmerkung der Redaktion). Die VEMF gilt für Tätigkeiten, bei denen die ArbeitnehmerInnen einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz ausgesetzt sind oder sein könnten (Langzeitwirkungen sind nicht umfasst).
Wesentliche Inhalte des Einführungserlasses sind Informationen zu:
- Festlegung von Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten
- Regelungen zu Bewertungen, Berechnungen und Messungen
- Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von EMF-Expositionen (Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenprogramm)
- Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der ArbeitnehmerInnen
- Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung von EMF-Bereichen
- Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung (§ 5 VEMF, bei Überschreitung Beschäftigungsverbot § 4 MSchG).
- Artikel 2 und Artikel 3 der Verordnung regeln EMF-bezogene Novellen der VGÜ 2014 (sonstige besondere Untersuchungen bei EMF-Einwirkung, Zeitabstand 5 Jahre) und der KJBG-VO (Beschäftigungsverbot in Bereichen, in denen die Auslösewerte überschritten sind).
Der Einführungserlass steht zum Download zur Verfügung.