Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) beleuchtet aktuelle Fragen rund um Corona am Arbeitsplatz. Es werden Themen wie die Notwendigkeit, sich bei einem positiven Test krank zu melden, und die Rechte der Arbeitnehmer:innen gegenüber Testanforderungen durch Arbeitgeber behandelt.
Betroffene von Long COVID sind nicht nur tagtäglich mit gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert. Oft müssen sie auch mit den Unfallversicherungsträgern vor Gericht um die Anerkennung der Infektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit kämpfen.
Nach dem außergewöhnlichen Pandemiejahr 2020, mit rückläufigem Beschäftigungsniveau und mit einer durch räumliche Distanzierung mitbestimmten Krankheitslast, verzeichnete die Krankenstandsstatistik 2021 gegenüber dem Vorjahr nur eine geringfügige Änderung der gesundheitsbedingten Fehlzeiten in der österreichischen Wirtschaft.
Zur Rekonditionierung bei Long COVID wurde an der Klinik für Physikalische Medizin, Rehabilitation und Arbeitsmedizin der Medizinischen Universität Wien das Projekt COFIT zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) initiiert und wissenschaftlich begleitet. Die erzielten Ergebnisse sind vielversprechend.
Long COVID und Arbeitsfähigkeit war der Titel des 78. Treffpunkts Sicherheitsvertrauenspersonen aktuell am 18. Oktober 2022 in der AK Wien. Die Veranstaltung gab einen Überblick über die gesundheitlichen Langzeitfolgen von Long COVID und setzte sich mit der Arbeitsfähigkeit und Wiedereingliederung von betroffenen Arbeitnehmer:innen auseinander. Das Video der Veranstaltung können Sie auf gesundearbeit.at ansehen.
Mit dem Ausbruch der Pandemie stieg die Zahl der Personen an, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus infizierten und anschließend an Long COVID erkrankten. Essenziell für eine bessere medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung der Betroffenen ist eine Meldung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.
Arbeitsbedingte Erkrankungen können als Berufskrankheiten anerkannt werden, sofern sie in der Liste der Berufskrankheiten angeführt sind. Doch was gilt bei COVID-19 bzw. Long COVID? Die Antworten auf diese Fragen erfahren Sie in unseren Videos!
Die Pandemie dauert an. Das wirkt sich auch auf die Psyche aus. Durch Unterstützung in akuten Krisen und Präventionsarbeit im Betrieb kann die Bewältigung schwieriger Situationen trotzdem gelingen. Die Broschüre „Psyche in der Krise“ der Gewerkschaft GPA zeigt Lösungswege dazu auf.
Rund zehn Prozent der Corona-Infizierten leiden unter Langzeitfolgen, bekannt als Long COVID. Die Symptome, die die PatientInnen spüren, sind vielfältig und die Versorgung ist lückenhaft. Gesetzliche Änderungen sind notwendig, um die Anerkennung als Berufskrankheit zu erleichtern.
AK-Expertin Caroline Krammer erklärt im AK-Studiotalk, was ArbeitnehmerInnen im Fall einer Corona-Infektion beachten sollten und wie der berufliche Wiedereinstieg nach einer „Long COVID“-Erkrankung gelingen kann.
Long COVID tritt bei bis zu zehn Prozent aller Corona-Infizierten auf – mit teilweise dramatischen Folgen für das Berufsleben der Betroffenen. AK und ÖGB fordern daher, COVID-19 rückwirkend und unbürokratisch als Berufskrankheit anzuerkennen.
Gilt es als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall, wenn man sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus ansteckt? Ein Fall für das AK Sozialrecht! Die AK Tirol hat für einen Betroffenen Klage eingebracht.
Herzbeutel- und Herzmuskelentzündung, massiver Tinnitus, starke Kopfschmerzen, Entzündung der Sehnenaufhängungen und Fatigue-Syndrom: Unter all diesen Symptomen leidet Alexa Stephanou bis heute – anfangs noch ohne zu wissen, warum. Die späte Diagnose: Long COVID! Über die Mühen des Alltags und was es jetzt dringend braucht.
Das Einschränken sozialer Kontakte, der Verlust der Arbeit, Kurzarbeit, Homeoffice und Homeschooling – das alles stand und steht teilweise auch heute noch auf der Tagesordnung. Hier die Ergebnisse einer AK-Umfrage, an der fast 3.000 Salzburgerinnen und Salzburger teilgenommen haben.
Ab 1. November 2021 gilt die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz! Ab diesem Zeitpunkt gilt (mit Ausnahmen): ArbeitnehmerInnen dürfen Arbeitsorte nur betreten, wenn sie einen gültigen 3G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) mitführen.
Die österreichischen ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege erleben durch die Corona-Pandemie eine deutliche Beeinträchtigung ihrer psychischen Gesundheit. Die Ergebnisse der Umfrage „Ich glaub', ich krieg' die Krise“ zeigen ein erschütterndes Bild.
Manche Menschen leiden auch nach der eigentlichen COVID-19-Erkrankung langfristig Symptome. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsalltag aus. In Österreich wird von 600.000 Infizierten ausgegangen, von denen rund ein Zehntel mit längerfristigen gesundheitlichen Schäden rechnen muss.
Die Digitalisierung wird oftmals mit einer Gefahr für Arbeitsplätze gleichgesetzt. Dennoch können neue Technologien einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz leisten. Mittels moderner Simulationstechniken können Gefahren am Arbeitsplatz erkannt und beseitigt werden – bevor tatsächlich ArbeitnehmerInnen zu Schaden kommen.
Die Coronakrise und die politischen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben Ungleichheiten in unserer Gesellschaft schonungslos offengelegt. Dazu zählt auch die Neuordnung am Arbeitsmarkt zwischen denen, die ihre Arbeit ins Homeoffice verlegen konnten, und jenen Menschen, die trotz hoher Ansteckungsrisiken weiter in ihre Arbeit ausrücken mussten.
Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin veröffentlichte heute die Fachinformation „Empfehlungen für COVID-19-Hochrisikopersonen im Betrieb“.
Mit einer Umfrage möchte die Offensive Gesundheit mehr über die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie erfahren. Jetzt an der Umfrage teilnehmen!
Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie gibt es ein großes Angebot an Geräten, die eine „Reinigung“ der Atemluft von Krankheitserregern versprechen. Ein Erlass der Arbeitsinspektion stellt klar, was beim Einsatz von Luftreinigern zu beachten ist.
In einem offenem Brief an den Bundeskanzler fordern VertreterInnen der Handelsangestellten das Ende der Maskenpflicht für Handelsangestellte mit 3-G-Nachweis und die Auszahlung eines Corona-Bonus.
Aktuell gibt es für die Angestellten im Handel die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind. Die Gewerkschaft GPA fordert nun eine Befreiung von der Maskenpflicht für Handelsangestellte.
Schwangere Handelsangestellte müssen dingend vom Dienst freigestellt werden. Auf diese dringliche Forderung machte heute die Gewerkschaft GPA im Rahmen einer Aktion vor dem Gesundheitsministerium aufmerksam.
Versäumnisse im ArbeitnehmerInnenschutz hatten teilweise dramatische Auswirkungen auf die Bekämpfung von COVID-19 am Arbeitsplatz. Das zeigt Julia Nedjelik-Lischka von der AK Wien in einem Beitrag auf dem A&W-Blog auf.
Corona hat unser Leben verändert. Seit März 2020 leben wir in anderen Rhythmen, auch in anderen Schlafrhythmen. Wie genau haben sich diese veränderten Lebensumstände, wie Homeoffice, Homeschooling, aber auch der Umgang mit dieser Bedrohung, auf unser Schlafen und Träumen ausgewirkt?
Die Corona-Lockdowns führten 2020 nicht nur zu einem beispiellosen Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse, sie drückten in weiterer Folge auch die Arbeitsunfälle auf ein historisches Tief: von 100.000 Arbeitsunfällen im Jahr 2019 auf weniger als 75.000 im Jahr 2020.
„Wenn die Regierung jetzt eine generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen plant, dann muss damit ein Freistellungsanspruch für Schwangere einhergehen“, fordert Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.
COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich als Berufskrankheit anerkannt werden. In Deutschland wird eine COVID-19-Erkrankung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch als Arbeitsunfall anerkannt.
Corona prägt die Arbeitswelt, verändert Arbeitsbedingungen und beansprucht die Psyche der ArbeitnehmerInnen. ArbeitgeberInnen sind gefordert. Vor allem in Krisenzeiten ist der psychische Gesundheitsschutz wichtiger denn je.
Das Transportunternehmen Alois Maierhofer GmbH aus Loosdorf lebt ArbeitnehmerInnenschutz vielseitig. Eine Reihe von Maßnahmen trägt sowohl zum Schutz der ArbeitnehmerInnen als auch der KundInnen bei.
Den ganzen Tag einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) bei der Arbeit tragen – das erleben viele ArbeitnehmerInnen als Belastung. Die Regeln zu MNS und FFP2-Masken am Arbeitsplatz wurden zuletzt nochmals verschärft. Was ist zu Tragedauer und Erholungszeiten zu beachten?
Das Coronavirus bestimmt derzeit unser aller Leben, die Infektionszahlen gehen nur langsam bis gar nicht zurück. ArbeitnehmerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel gehören zu den systemrelevanten Berufen. Sie halten Österreich am Laufen.
Die Offensive Gesundheit ist ein Zusammenschluss von Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Ärztekammer. Sie weist darauf hin, dass eine Infektion mit dem Coronavirus unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit eingestuft werden kann.
Alle Gewerkschaften und die Arbeiterkammer appellieren in einem offenen Brief an mehrere Regierungsmitglieder, für ausreichenden Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen vor COVID-19 zu sorgen.
Verunsicherung, Stress, weniger Einkommen – die Umstände der Corona-Pandemie belasten die Beschäftigten auch psychisch stark. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index der AK Oberösterreich.
Auf der Website www.jobundcorona.at finden Sie alle Infos zu FFP2-Masken, Schutz im Betrieb und zur regelmäßigen Pause von der Maske für bestimmte Berufsgruppen, die in einem neuen Generalkollektivvertrag festgeschrieben wurde.
Der Verband für Arbeitssicherheit (VAS) hat auf seiner Website einige aktuelle Informationen zu COVID-19 und FFP2-Masken, deren Normkonformität sowie Verwendungshinweise zusammengestellt.
Der Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer muss bei sehr niedrigen Temperaturen transportiert und gelagert werden. Dabei sind bestimmte Sicherheitsregeln einzuhalten.
Beschäftigte in Krankenhäusern müssen in Oberösterreich durchgehend Masken tragen. Ihnen stehen laut Gesetz mehr Pausen zu, damit sie Luft schnappen können. Landesrätin Haberlander will die Krankenhäuser aber nicht dazu auffordern, dass sie die Pausen verlängern.
„Bereits im Sommer haben wir eine Pause von der Maske gefordert, jetzt wird sie Realität“, freut sich Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, über die im Rahmen des Generalkollektivvertrags von den Sozialpartnern ausverhandelte Pause von der Maske.
In der Corona-Krise wurden die tagtäglichen Herausforderungen von ElementarpädagogInnen vor allem für Eltern sichtbar. Doch ArbeitnehmerInnenschutz betrifft nicht nur Corona-Maßnahmen, etwa wie man vor Kleinkindern Masken trägt, Abstand hält oder Spielzeug desinfiziert. Auch im Normalbetrieb gibt es viele Belastungen.
Über den Lebensmitteleinzelhandel wird viel gesprochen, doch wie sieht der Arbeitsalltag für ArbeitnehmerInnen im Buchhandel aus? Welchen Belastungen sind sie ausgesetzt und was hat sich durch Corona verändert?
Vor Kurzem erhielt die Gesunde Arbeit einen LeserInnenbrief, der das Thema "Hautprobleme durch das lange Tragen von FFP-Masken bzw. Mund- und Nasenschutz" ansprach. Dazu gibt es nun eine Stellungnahme des Zentral-Arbeitsinspektorates.
Keine Einigung im Aufsichtsrat – 1.600 Lenkerinnen und Lenker weiterhin ungeschützt vor Viren und Übergriffen – Betriebsratschef Wurm: Schande fürs Unternehmen
Infolge der aktuellen Pandemie treten in der Bevölkerung vermehrt psychische Gesundheitsprobleme auf. Ausbau und erleichterter Zugang bei der psychosozialen Versorgung scheinen daher dringender denn je geboten.
Mit einem Maßnahmenmix ist der Familienbetrieb hb24 Haustechnik den gesundheitlichen Herausforderungen der Corona-Krise rasch begegnet und hat so die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gesichert.
Um die Infektionsgefahr in Innenräumen zu minimieren, ist es wichtig, regelmäßig zu lüften – auch in der kalten Jahreszeit. Dort wo die natürliche Lüftung über Fenster nicht möglich ist, ist mittels Filter in den Lüftungsanlagen eine entsprechende Luftqualität sicherzustellen.
Eine neue Studie zeigt ausgeprägte soziale Unterschiede im wahrgenommenen Corona-Infektionsrisiko bei der Arbeit, insbesondere zum Nachteil von Frauen und MigrantInnen.
Betriebsrat Robert Wurm: Wie viele LenkerInnen und Fahrgäste müssen sich anstecken? Was in Supermärkten seit März selbstverständlich ist, muss endlich auch für alle ÖBB-Busse möglich sein.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich schlägt Alarm: In der Rechtsberatung der AK Oberösterreich häufen sich derzeit die Fälle, in denen ArbeitnehmerInnen von einem fahrlässigem Umgang mit COVID-19 in den Betrieben berichten.
In der „WIDES-Datenbank“ auf www.wides.at finden Sie mit wenigen Mausklicks Desinfektionsmittel mit ausreichender Wirksamkeit, bei gleichzeitig geringer Belastung für Gesundheit und Umwelt. Internationale Empfehlungen und Auszeichnungen bürgen für die Qualität der gebotenen Informationen.
Eine COVID-19-Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit darstellen. Bei Vorliegen eines solchen Verdachts ist dies vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten jedenfalls an den Unfallversicherungsträger, z. B. die AUVA, zu melden.
Die Druckerei Ferdinand Berger meisterte die Herausforderungen der Corona-Pandemie unter anderem mit der Einsetzung eines eigenen Corona-Teams, das für die Sicherheit im Betrieb sorgte.
Im Moment ist es in aller Munde – das Thema Impfung, im Speziellen die Impfung gegen COVID-19. Doch wie ist das im ArbeitnehmerInnenschutz, welche Impfungen sind vorgeschrieben oder auf Wunsch der ArbeitnehmerInnen möglich?
Handelsangestellte, KellnerInnen, Pflegepersonal, Personal im öffentlichen Verkehr und andere müssen den Mund-Nasen-Schutz den ganzen Arbeitstag tragen. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern Maskenpausen zum Belastungsausgleich ein. Jetzt wird der Ruf nach Maskenpausen lauter.
Die deutsche Nationale Arbeitsschutzkonferenz plädiert in ihrer SARS-CoV-2-Leitlinie für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in der Arbeitswelt. Schwerpunkt ist die Umsetzung spezieller Regelungen zum Infektionsschutz.
Wie Büros während der Corona-Pandemie richtig und effizient gelüftet werden können, fasst die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im neuen Fachbereich AKTUELL „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ praxisgerecht zusammen.
Die Gewerkschaften GPA-djp und vida erneuern ihre Forderung nach einer bezahlten Maskenpause. Alle zwei Stunden soll es zur Entlastung der Beschäftigten für 15 Minuten eine Masken-Auszeit geben.
Die Verbreitung von SARS-CoV-2 stellt Betriebe und Beschäftigte vor Herausforderungen. Der Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen hat dabei oberste Priorität. Die Arbeitsinspektion unterstützte ArbeitgeberInnen mit einem Beratungsschwerpunkt bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen.
Die Corona-Krise zeigt Defizite im ArbeitnehmerInnenschutz auf. Hieraus lassen sich richtungweisende Lehren ziehen – verbunden mit wichtigen Forderungen zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen.
„Eine bezahlte Maskenpause, welche die hohe Arbeitsbelastung der Beschäftigten etwas abmildert und Zeit zur Regeneration gibt, haben sich die Beschäftigten mehr als verdient“, erklärt der Vorsitzende des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs Handel, Martin Müllauer.
Etliche Beispiele zeigen: In Branchen mit schlechten Arbeitsbedingungen bzw. in Branchen, in denen ArbeitnehmerInnen ausgebeutet werden, ist auch die Gefahr eines Corona-Ausbruchs größer.
Die Gewerkschaft GPA-djp verstärkt den Druck in Richtung Regierung. Sie fordert, dass die HeldInnen im Supermarkt nach zwei Stunden Arbeit mit Maske 15 Minuten bezahlte Pause erhalten.
Große Hitze und schweißtreibende Arbeit stellen Jahr für Jahr die Beschäftigten auf Salzburgs Baustellen vor enorme Herausforderungen. Salzburgs AK-Präsident Peter Eder fordert, dass Bauunternehmen ihren Beschäftigten bei Temperaturen über 32,5 Grad hitzefrei geben müssen, und dass jene, die bei ihrer Tätigkeit Corona-Schutzmasken tragen müssen, verpflichtende Extrapausen erhalten.
Die Corona-Krise hat die Arbeitswelt verändert und die soziale Ungleichheit zwischen den sicheren, gut bezahlten Jobs und den unsicheren, prekären Arbeitsverhältnissen mit schlechten Gesundheitsbedingungen weiter verschärft. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index der AK Oberösterreich.
Die AUVA weist auf ihrer Website darauf hin, dass bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus jedenfalls jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 (SARS-CoV-2) vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.
Wie haben Sie in Corona-Zeiten geschlafen? Haben Sie Homeoffice und Kurzarbeit in Ihre Träume begleitet? Waren Sie müder oder erschöpfter als gewöhnlich? Nehmen Sie jetzt an der Online-Umfrage zum Schlafverhalten während der COVID-19-Pandemie teil!
Viele Unternehmen überlegen, auch nach der Krise verstärkt auf Homeoffice zu setzen. Für die Beschäftigten bringt das einige Vorteile, aber auch viele Nachteile und rechtliche Herausforderungen. Entscheidend sind vor allem klare Regeln, erläutert Michael Gogola von der GPA-djp auf dem A&W-Blog.
Aufgrund des Coronavirus mussten viele ArbeitnehmerInnen von einem Tag auf den anderen auf Homeoffice umsatteln. Etliche Betriebe möchten nun längerfristige Homeoffice-Vereinbarungen treffen. Damit ArbeitnehmerInnen dabei gesundheitlich und finanziell nicht draufzahlen, ist einiges zu beachten.
Das Virus SARS-CoV-2 hat massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt allgemein und den Arbeitnehmerschutz im Speziellen. Bei dem Webinar werden Experten aus der AUVA, dem Zentralen Arbeitsinspektorat, dem Gesundheitsministerium und der Sozialpartner Informationen zu effektiven Maßnahmen und zu erwartenden Entwicklungen und längerfristig wirkenden Änderungen im Arbeitsleben geben.
Die Corona-Pandemie hat bei ArbeitnehmerInnen große Verunsicherung ausgelöst, von Sorgen um die Gesundheit bis hin zu Existenzängsten. In diesen schweren Zeiten zeigt sich, was die ArbeitnehmerInnen an Arbeiterkammern und Gewerkschaften haben.
Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA) veröffentlichte den Leitfaden „Umgang mit Risikogruppen im betrieblichen Alltag“. Damit liegt eine fachlich fundierte Handlungsanleitung zur Beurteilung der Schutzmaßnahmen für Risikogruppen am Arbeitsplatz einschließlich der Beurteilung des Arbeitswegs vor.
Corona hat von einem Tag auf den anderen unser aller Leben durcheinandergewirbelt. Zeiten der Krise bieten jedoch die Chance auf Lernen und Veränderung. Das gilt auch für den ArbeitnehmerInnenschutz.
Aktuell stellen viele Organisationen in rasanter Geschwindigkeit auf Homeoffice um. Aber für viele Führungskräfte und ArbeitnehmerInnen ist das komplettes Neuland! Was kann nun helfen, um produktiv zu Hause zu arbeiten? Hier finden Sie Tipps fürs Homeoffice!
Die Corona-Krise hat Österreichs Betriebe überrascht. In Windeseile mussten sie betriebliche Abläufe und Schutzmaßnahmen auf neue Füße stellen. Das funktionierte mal besser, mal weniger gut. Diese Erfahrungen können Organisationen nützen, um sich in Zukunft systematisch auf Risiken vorzubereiten.
Die EU-OSHA hat nicht verbindliche Leitlinien publiziert, die ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen helfen sollen, sich in einem Arbeitsumfeld, das sich aufgrund der COVID-19-Pandemie erheblich verändert hat, sicher zu bewegen und gesund zu bleiben.
Die Website der Arbeitsinspektion bietet schon bisher einen Überblick über die Maßnahmen und Handlungsanleitungen an, um im Betrieb sicher und gesund arbeiten zu können.
Nachdem die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19) Wirkung zeigen und die Infektionszahlen stark reduziert werden konnten, erfolgte die teilweise Aufhebung der getroffenen Beschränkungen.
Am 28. April denken wir dieses Jahr an all jene, die sich am Arbeitsplatz infiziert haben und dann am Coronavirus verstorben sind – oder auch schwer erkrankt. Es ist der Workers' Memorial Day, ein internationaler Tag des Gedenkens an LohnarbeiterInnen, die aufgrund von Arbeit getötet, verstümmelt beziehungsweise verletzt wurden oder erkrankt sind.
Die Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) fragt nach den Auswirkungen der Pandemie auf die berufliche und persönliche Lebenssituation. Jetzt an der Online-Umfrage teilnehmen!
„Stoppt die Pandemie: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit können Leben retten“ lautet das Motto des Welttags für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020, der jedes Jahr am 28. April von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) koordiniert wird.
Viele Unternehmen haben in den letzten Wochen auf Homeoffice umgestellt. Dürfen ArbeitgeberInnen die ArbeitnehmerInnen im Homeoffice, z. B. über Onlinedienste wie Sneek, überwachen? ÖGB-Rechtsexpertin Charlotte Reiff gibt im Interview auf oegb.at Antworten auf Fragen zum Thema Überwachung im Homeoffice.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat noch immer keine Regelung und Definition für COVID-19-Risikogruppen zustande gebracht, kritisiert der Präsident der AK Oberösterreich, Dr. Johann Kalliauer.
Regierung muss Schutzregulative für alle, die Österreich am Laufen halten, nachbessern - hier darf auch in Zukunft nicht am falschen Platz gespart werden!
Die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, fordert die Regierung auf, in Sachen Risikogruppen Klarheit zu schaffen – und einen Kündigungsschutz auch für die Zeit nach der Krise, damit die ArbeitnehmerInnen langfristig abgesichert werden.
Gesundheitsminister Anschober soll endlich definieren, welche ArbeitnehmerInnen besonders vor Corona geschützt werden sollen. Das fordert Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich.
Auf Basis der Bau-Sozialpartnervereinbarung hat die AUVA eine Checkliste für Bauarbeiten erstellt, um rasch die richtigen Schutzmaßnahmen auf Baustellen anwenden zu können.
Die neuen Hygieneregeln des Gesundheitsministeriums schreiben das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Einzelhandel vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema hat das Gesundheitsministerium nun in einem Dokument zusammengefasst.
Das Gesundheitsministerium hat mit Erlass vom 31. März 2020 Hygieneregeln für Supermärkte und Drogerien/Drogeriemärkte (Tragen von Schutzmasken/Mund-Nasen-Schutz und sonstige Schutzmaßnahmen) bekannt gemacht. Diese zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen.
Der Verband Arbeitssicherheit (VAS) schließt sich allen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus Covid-19 an.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert ein Beschäftigungsverbot für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen während der Coronakrise. „Prävention ist hier der sicherste Weg“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Die Arbeitsinspektion stellt klar, wann Atemschutzmasken getragen werden sollten. Außerdem: Wann welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Gesundheitsbereich und in der Pflege notwendig ist. Auch bei Arbeiten von Fremdfirmen in Bereichen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko ist Vorsicht geboten.
Das Arbeiten bei engem persönlichem Kontakt ist in der aktuellen Situation, der SARS-CoV-2-Pandemie, ohne persönliche Schutzausrüstung nicht zu empfehlen.
Der Schutz der Beschäftigten und die Eindämmung des Coronavirus haben für alle Beteiligten oberste Priorität. Die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz haben daher in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten auf Baustellen ausgearbeitet.
Wer zum Schutz vor dem Coronavirus Handschuhe und Masken am Arbeitsplatz trägt, wiegt sich unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Wenn der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung nicht sorgfältig evaluiert und unterwiesen wird, kann er sogar kontraproduktiv sein. Und auch nicht jedes Desinfektionsmittel schützt vor COVID-19.
Kunde, Kontakt, Corona: Speziell im Handel sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten vor der Ansteckungsgefahr zu schützen. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen ist momentan wichtiger denn je. Beatrix Mittermann setzt sich mit diesem Thema im Arbeit&Wirtschaft Online-Magazin auseinander.
Zum aktuellen Zeitpunkt der Corona-Krise steht der Schutz der ArbeitnehmerInnen vor möglichen Infektionen vor allem anderen. Eine Gruppe, auf die in dieser Situation ganz besonders geachtet werden muss, ist jene der werdenden Mütter. Die AK Oberösterreich informiert daher, welche Schutzmaßnahmen für Schwangere in Corona-Zeiten gelten und welche Rechte sie haben.
Im derzeitigen Anlassfall von Corona (COVID-19) sind ArbeitgeberInnen aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen. AK, ÖGB, Arbeitsinspektion und AUVA bieten diesbezüglich fundierte Infos im Web an.
Arbeitsministerium und Gesundheitsministerium informieren über Schutzmaßnahmen für Risikogruppen und empfehlen, diese aus den Bereichen mit engem Kundenkontakt abzuziehen und anderweitig im Betrieb einzusetzen bzw. Telearbeit zu vereinbaren
Aktuelle Schutzhinweise für Betriebe und Beschäftigte mit Schwerpunkt auf Beschäftigte mit engem Kontakt zu Menschen, Schwangere, (ältere) Personen mit Vorerkrankungen und Reinigungskräfte hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend heute veröffentlicht.
Rund um das Thema Corona gibt es derzeit zahlreiche Fragen. AK und ÖGB haben daher eine gemeinsame Info-Website zu arbeitsrechtlichen Aspekten der Corona-Krise (www.jobundcorona.at) sowie eine Hotline eingerichtet, auf der entsprechende Fragen beantwortet werden (0800 22 12 00 80).