Arbeitsstätten, Arbeitsräume, ständige Arbeitsplätze
Was sind Arbeitsstätten?
Arbeitsstätten sind alle Gebäude, Teile von Gebäuden, Container, Wohnwagen, Tragluftbauten, Bauhütten und sonstige ähnliche Einrichtungen, zu denen ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Üblicherweise sind ArbeitnehmerInnen Arbeitsräume, Gänge, Stiegen, Lagerräume, Maschinenräume, Aufenthaltsräume etc. zugänglich.
Weiters sind Arbeitsstätten alle Orte im Freien auf einem Betriebsgelände, zu denen ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Dazu gehören auch die Verkehrswege, die die einzelnen Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände miteinander verbinden.
Was sind Arbeitsräume?
Arbeitsräume sind alle Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist.
Keine Arbeitsräume sind Führer- und Bedienungsstände von Arbeitsmitteln.
Was sind ständige Arbeitsplätze?
Als ständige Arbeitsplätze werden alle Bereiche bezeichnet, in denen sich ArbeitnehmerInnen
- der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend,
- während ihrer Arbeit,
- im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Dabei können die ständigen Arbeitsplätze sowohl ortsgebunden (z.B.Schreibtisch, Bedienungstheke) wie auch nicht ortsgebunden (z.B. Lagerhalle, Archiv) sein.