Ein hoher Anteil der Arbeitnehmer:innen in der EU ist potenziell „verfahrensbedingten Karzinogenen“ ausgesetzt, insbesondere Abgasen wie Emissionen von Dieselmotoren, Quarzfeinstaub, Hartholzstaub und Schweißrauch. Oft sind sie sich dessen nicht bewusst.
Die EU-Kommission hat am 28. September 2022 ein neues Konzept für ein asbestfreies Europa vorgestellt. Mit ihren Vorschlägen bleibt die Kommission aber deutlich hinter den Forderungen der Gewerkschaften und des EU-Parlaments zurück.
Arbeitgeber:innen haben für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen zu ermitteln und zu beurteilen (Mutterschutzevaluierung).
Diisocyanate werden vielfältig eingesetzt, z. B. in PU-Schäumen. Die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten sind in der EU nur eingeschränkt möglich. Ein Leitfaden fasst die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung sowie die Schulungsanforderungen zusammen.
Der neue europäische Leitfaden „Weniger Quarzstaub auf Baustellen“ zeigt gute Praktiken, nach Berufen und Tätigkeiten geordnet, mit denen Quarzstaub auf Baustellen effektiv verhindert werden kann.
Rund 1.800 Todesfälle in Österreich und mehr als 100.000 EU-weit pro Jahr sind auf krebserzeugende Arbeitsstoffe zurückzuführen. Darauf wies der ÖGB anlässlich des Weltkrebstages am 4. Feburar hin.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Aktualisierung der Karzinogene-Mutagene-Richtlinie erzielt, die ArbeiterInnen mehr Schutz vor bestimmten Substanzen bieten würde.
Die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wurden im Jahr 2020 überarbeitet und deutlich ausgeweitet. Die Radonbelastung soll gesenkt und dadurch die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschützt werden.
Sie haben bestimmt schon vernickelte Gegenstände in der Hand gehabt. Viele ArbeitnehmerInnen arbeiten laufend mit Nickel. Der österreichische Arbeitsplatz-Grenzwert setzt sie zahlreichen Gesundheitsgefahren aus. Eine EU-Richtlinie soll niedrigere Grenzwerte bringen, geht aber noch nicht weit genug.
Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze – sie sind meist unscheinbar und können doch ernste gesundheitliche Schäden anrichten. Ein Projekt der EU-OSHA zeigt die Zusammenhänge zwischen biologischen Arbeitsstoffen und arbeitsbedingten Erkrankungen auf. Und liefert Ansätze für bessere Prävention.
Die „Verordnung, mit der die Grenzwerteverordnung 2020 und die Verordnung biologische Arbeitsstoffe geändert werden“, wurde am 9. April 2021 kundgemacht (BGBl. II Nr. 156 /2021). Anlass waren notwendige Anpassungen an das EU-Recht. Unter anderem gelten nun deutlich niedrigere Grenzwerte für bestimmte krebserzeugende und andere Arbeitsstoffe.
Der 74. Treffpunkt Sicherheitsvertrauenspersonen aktuell gab einen Überblick zu aktuellen Grenzwerten von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen und zeigte den Handlungsbedarf zur Erweiterung der Berufskrankheitsliste auf. Das Video der Veranstaltung können Sie sich auf www.gesundearbeit.at ansehen.
In Österreich sterben jährlich etwa 1.800 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Eine digitale zentrale Expositionsdatenbank soll in Zukunft bei der Prävention und der Anerkennung dieser Erkrankungen als Berufskrankheit unterstützen.
Die GESTIS-Stoffdatenbank und die GESTIS-Biostoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) waren schon bisher wertvolle Informationsquellen rund um Arbeitsstoffe. Jetzt wurden die beiden Datenbanken neu gestaltet und sind nun noch benutzerfreundlicher.
Wer möchte einen Arbeitsplatz, an dem statistisch gesehen 4 von 10 ArbeitnehmerInnen an Krebs erkranken? Für den Arbeitsstoff Cobalt gibt es in Österreich einen Grenzwert, der 1.000-mal so hoch ist wie der deutsche Wert, der auf einem gerade noch akzeptablen Krebsrisiko basiert. Die Gefahr lauert im Zahnlabor wie im Metallbetrieb.
Die EU-Kommission will die Grenzwerte für Acrylnitril, Benzol sowie Nickel und Nickelverbindungen neu festlegen oder überarbeiten. Die Arbeiterkammer fordert weitaus niedrigere Grenzwerte und wichtige Ergänzungen der Richtlinie.
Die AUVA hat ein Merkblatt zu „Krebserzeugenden Arbeitsstoffen in Galvanikbetrieben“ herausgegeben. Das Merkblatt M.plus 340.10 ist die neueste Publikation in der AUVA-Reihe zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen.
Die Arbeitsinspektion hat auf ihrer Website eine Tabelle mit Restrisiken bei Einhaltung von Grenzwerten für gefährliche Arbeitsstoffe veröffentlicht. Erfasst sind ausgewählte Arbeitsstoffe, für die eine Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) als Grenzwert festgelegt ist.
Die Novellierungen der Grenzwerteverordnung (nun GKV 2020), der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) sowie der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) wurden im BGBl. II Nr. 382/2020 veröffentlicht. Sie sind mit 3.9.2020 in Kraft getreten.
Der Film „Vergiftete Wahrheit“ erzählt die wahre Geschichte des Anwalts Rob Bilott, der es im Alleingang mit dem Konzern DuPont aufnimmt und so einen unfassbaren Umweltskandal, den sogenannten Teflon-Skandal, ans Licht bringt. Jetzt im Kino!
Am 13. Oktober 2020 startete die Kampagne „Stop Cancer at Work“. Sie möchte das Risiko der beruflichen Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen reduzieren und arbeitsbedingten Todesfällen durch Krebs sowie anderen damit verbundenen Gesundheitsproblemen den Kampf ansagen.
Tony Musu arbeitet seit 17 Jahren für das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel. Als Chemiker steht er dort an vorderster Front im Kampf gegen gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe. Seine Expertise ist auch wegen der Abänderungen der Karzinogene-Richtlinie (Karzinogene-RL), die seit 2016 dreimal erfolgt sind, für uns unverzichtbar.
Neues bei gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen: Die Grenzwerteverordnung 2020 (GKV 2020) bringt einige neue Grenzwerte. Die Verordnung Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) und die Verordnung biologischer Arbeitsstoffe wurden (VbA) geändert. Für ArbeitnehmerInnen in Land- und Forstwirtschaft gilt jetzt bundesweit die Landwirtschaftliche Grenzwerteverordnung (L-GKV).
Eine Studie hat österreichische und deutsche Grenzwerte für gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe verglichen. Sie zeigt auf, dass Österreich bei vielen Grenzwerten dem deutschen Nachbarn hinterherhinkt. Bei den Grenzwerten für krebserzeugende Arbeitsstoffe ist der Nachholbedarf besonders drastisch.
Das kostenlose Online-Tool „AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis“ hilft Betrieben, alle Arbeitsstoffe und deren gefährliche Eigenschaften im Blick zu behalten. Und das jederzeit und an jedem Ort! Es ist einfach zu bedienen, bietet viele Funktionen und eignet sich für Firmen aller Größen und Branchen.
Die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden durch Türkis-Blau machte eine Überarbeitung der Grenzwerte für gefährliche Arbeitsstoffe nötig. Doch sind die neuen Grenzwerte wirklich sicherer?
Am 12. und 13. November 2019 begrüßte die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) die europäischen Akteure im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao (Spanien) zum Gipfel „Gesunde Arbeitsplätze“ 2019. Nach einer weiteren erfolgreichen zweijährigen Kampagne bot dieser Gipfel die perfekte Gelegenheit, über die daraus gewonnenen Erkenntnisse nachzudenken und bewährte praktische Verfahren für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz auszutauschen.
Im EU-Amtsblatt wurden drei neue – den ArbeitnehmerInnenschutz betreffende – Richtlinien kundgemacht. Diese betreffen die Richtlinie über eine 5. Liste Arbeitsplatz-Grenzwerte für 10 chemische Arbeitsstoffe und die Richtlinien zur technischen Anpassung der PSA-Richtlinie bzw. der Richtlinie biologische Arbeitsstoffe.
Zum sicheren Umgang mit gefährlichen oder Krebs erzeugenden Arbeitsstoffen bedarf es auf betrieblicher Ebene eines ausreichenden Wissens über die eingesetzten Stoffe und den davon ausgehenden Gefahren. Online-Tools unterstützen bei diesem Prozess, indem sie wichtige Informationen liefern und einen raschen Überblick ermöglichen.
Jährlich sterben in der EU mehr als 100.000 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen. In Österreich liegt diese Zahl bei rund 1.800. Eine Zahl, die die große aber unterschätzte Bedrohung von Krebs darstellt. Nach zwei Jahren erfolgreicher Aufklärungsarbeit des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gemeinsam mit der AUVA und weiteren Partnern, fand am Dienstag, 22. Oktober 2019, im Wiener Parkhotel Schönbrunn die Abschlussveranstaltung der EU-weiten Kampagne statt.
Zwischen dem 21. und 25. Oktober organisieren die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz (EU-OSHA) und ihr Partnernetzwerk einen bedeutenden Höhepunkt innerhalb der Kampagne für gesunde Arbeitsplätze. Ziel der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist es, das Bewusstsein für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu stärken und eine aktive Risikoprävention zu fördern, bei der alle Akteure eingebunden sind. Dieses Jahr unterstützt die Europäische Woche die laufende Kampagne für gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Arbeitsstoffe handhaben.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) gab die im Rahmen ihres 14. Wettbewerbs für gute praktische Lösungen ausgezeichneten und lobend erwähnten Beispiele von Organisationen bekannt, die ein innovatives Konzept beim erfolgreichen Umgang mit den Risiken gefährlicher Arbeitsstoffe verfolgen. Lobend erwähnt wurde unter anderem die Wiener Umweltanwaltschaft.
Für Jugendliche und Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahr ist das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und die dazugehörige Verordnung die Grundlage dafür, mit welchen gefährlichen Arbeitsstoffen sie arbeiten dürfen. Im betrieblichen Alltag und in der Ausbildung ist die Umsetzung nicht immer leicht.
Der 12-Stunden-Tag musste zwangsläufig zu einer Neubeurteilung bestehender Grenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz führen, welche nun – etwas verzögert – auch umgesetzt wird. Roland Spreitzer von der AK Oberösterreich schreibt auf dem A&W-Blog über Sinn und Unsinn geänderter Grenzwerte.
Durch eine Änderung der Karzinogene-Richtlinie werden Grenzwerte für fünf karzinogene Arbeitsstoffe festgelegt. Arbeiterkammern und Gewerkschaften kritisieren die in der Richtlinie definierten extrem langen Umsetzungsfristen.
In der EU sowie in Österreich sind arbeitsbedingte Krebserkrankungen die häufigste Todesursache infolge der Arbeit. Trotz dringenden Handlungsbedarfs lässt sich der Gesetzgeber für lebensrettende Maßnahmen Zeit.
Bei Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden können verschiedene Grenzwerte im ArbeitnehmerInnenschutz gesundheitsgefährdend sein. Das Sozialministerium hat auf diese Kritik reagiert und dazu einen Erlass herausgegeben.
Chemikalien sind aus unserem Alltag und im Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Nicht jede Chemikalie ist schädlich oder giftig – viele Stoffe werden von der Natur oder unserem Körper benötigt, um zu funktionieren. Doch von vielen Chemikalien gehen Gefahren für Mensch und Umwelt aus.
Eine Publikation des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) beschäftigt sich mit Krebs und Arbeit. Stoßrichtung des Sammelbandes ist die Vermeidung von arbeitsbedingtem Krebs.
In Dänemark ist Brustkrebs unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt. Nicht aber in Österreich. Die dänische Gewerkschafterin Nina Hedegaard dazu im Gespräch mit der „Gesunden Arbeit“.
Am 31. Jänner 2019 wurde die 2. Richtlinie zur Änderung der Karzinogene-Richtlinie 2004/37/EG im Amtsblatt der Europäischen Union, (EU) 2019/130, veröffentlicht. Die nationale Umsetzungsfrist endet am 21. Februar 2021.
Frauen, die regelmäßig in der Nacht arbeiten, haben ein drastisch erhöhtes Haut-, Brust- und Magenkrebsrisiko. Frauenspezifische Aspekte beim ArbeitnehmerInnenschutz müssen daher stärker in den Vordergrund rücken, denn noch immer orientiert sich dieser stark an den „männlichen“ Belastungen der Arbeitswelt.
In der Reihe der Wandzeitung „SVP-Info“ der AK Wien ist eine neue Ausgabe erschienen. Sie widmet sich dem Thema „Gefährliche Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz“.
Bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten. Das Arbeitsinspektorat kann allerdings einer Ausnahme vom Trinkverbot bei Verwendung besonderer Trinkflaschen zustimmen. Das regelt ein Erlass des Sozialministeriums.
Während der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von 22. bis 26. Oktober 2018 kommen Arbeitnehmer mit Führungskräften und Arbeitsschutzexperten zusammen, um über das Thema gefährliche Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz aufzuklären, sich über gute praktische Lösungen auszutauschen und ein wirksames Arbeitsschutzmanagement zu fördern.
Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von 22.-26. Oktober 2018 möchte das Bewusstsein für sichere und gesunde Arbeitsplätze schärfen. Das Thema "Erkennen und Handhaben gefährlicher Arbeitsstoffe" steht dabei im Mittelpunkt zahlreicher Aktivitäten in ganz Europa.
Im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018-2019 können bei der EU-OSHA Beiträge für den Wettbewerb für gute praktische Lösungen eingereicht werden. Nehmen Sie an der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Erkennen und Handhaben von gefährlichen Arbeitsstoffen“ teil!
Wer länger arbeiten muss, braucht mehr Schutz vor Schadstoffen. Daher müssen die Grenzwerte bei Schadstoffen am Arbeitsplatz sofort gesenkt werden. Das fordert Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich.
Die neue Ausgabe des Fachmagazins Sichere Arbeit widmet sich unter anderem den Themen krebserzeugende Arbeitsstoffe und Lärm als unterschätzte Gefahr für die Beschäftigten.
Mit Geburtsschwierigkeiten ist die neue Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2018 – GKV 2018) samt den neuen Anhängen I, III und VI sowie die Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017) mit BGBl. II Nr. 254/2018 am 25. September 2018 in Kraft getreten.
Einst „Wundermittel“ der Baustoffindustrie, ist Asbest heute Problemstoff beim Abbau und der Entsorgung im Rahmen von Gebäuderenovierungen. Welche Gefahren lauern hier und worauf ist zu achten?
Mehr als 100 Kampagnen- und Medienpartner engagieren sich europaweit für die EU-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“. In Österreich ist die „Gesunde Arbeit“ einziger Medienpartner der Kampagne.
Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Die Durchführung von Bauarbeiten ist äußerst gefährlich. Das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist daher hoch.
Quarz ist in der Industrie eines der wichtigsten Minerale. Er hat als Baustoff wie als Rohstoff für die Keramik-, Glas- und Zementindustrie Bedeutung. Wo Fels, Stein, Sand oder Beton zerkleinert oder bearbeitet wird, findet sich Quarz im Staub. Doch dieser Staub stellt eine oft unterschätzte Gefahr dar.
Der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen birgt verschiedenste Gefahren: Explosionsgefahren, Brandgefahren, Gesundheitsgefahren etc. Gerade bei den gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen kann es zu Erkrankungen bis hin zur arbeitsbedingten Krebserkrankung kommen.
Das Asbestnachsorgeprogramm der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bietet individuelle Beratung und Untersuchungen für Betroffene, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit (auch vor vielen Jahren) mit Asbest konfrontiert waren. Früherkennung kann Leben retten!
Beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen gibt es in vielerlei Hinsicht noch reichlich Handlungsbedarf, egal ob es um die gelebte Praxis in den Unternehmen geht oder um international abgestimmte Grenzwerte und Richtlinien.
Alle ExpertInnen sind sich einig: Die völlig veralteten TRK-Werte bieten keinen ausreichenden Schutz vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen. Da jeden Tag ArbeitnehmerInnen an den Spätfolgen sterben, wird der Umstieg auf risikobasierte Grenzwerte zu einem Wettlauf mit der Zeit.
Die dritte Registrierungsfrist der europäischen REACH-Verordnung endet am 31. Mai 2018. Die europäische Chemikalienagentur stellt betroffenen Unternehmen zahlreiche Informationen auf ihrer Website bereit.
Gefährliche Arbeitsstoffe stellen ein hohes Risiko für das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten dar. Aber nicht nur das: Sie können zu Krebs und schließlich sogar zum Tod der Betroffenen führen. Krebserzeugende und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe stehen daher im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit.
Die weltweit größte Kampagne im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz - die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze - Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“ - ist heute im Wiener Billrothhaus mit einer Veranstaltung gestartet. Schwerpunkt der Kampagne ist der Kampf gegen arbeitsbedingten Krebs.
Der 14. Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist Teil der Kampagne 2018-2019 "Gesunde Arbeitsplätze: Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben". Dabei werden Organisationen gewürdigt, die die Risiken gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz aktiv angehen.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat heute ihre EU-weite Kampagne für gesunde Arbeitsplätze 2018-2019 zum Thema „Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“ gestartet.
"Chemikalien im Alltag" ist eine neue Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Sie informiert VerbraucherInnen und ArbeitnehmerInnen über die Vorteile sowie Risiken von Chemikalien im Alltag und gibt Tipps, wie Sie sich schützen können.
Der Start der Kampagne 2018-2019 „Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“ rückt näher. Bei einer Informationsveranstaltung der EU-OSHA am 20. März in Brüssel kommen europäische und internationale Organisationen und Unternehmen sowie Medienpartner zusammen, die Kampagnenpartner werden oder ihre Partnerschaft verlängern möchten. Als Medienpartner wird auch die Gesunde Arbeit an diesem Treffen teilnehmen.
Durch Einatmen von Asbestfasern kann es zu schwerwiegenden Veränderungen der Lunge kommen. Asbestfasern sind mittlerweile zwar verboten, die Schädigungen werden jedoch oft erst Jahre später bemerkt.
Die EU-OSHA-Kampagne 2018-2019 „Gesunde Arbeitsplätze – gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“ ist der Sensibilisierung für gefährliche Arbeitsstoffe und der Förderung einer Präventionskultur an Arbeitsplätzen in ganz Europa gewidmet und wird im Frühjahr 2018 starten.
Vanadium ist ein gefährlicher Arbeitsstoff. Die ORF-Sendung „konkret“ deckte grobe Versäumnisse in der Prävention auf, unter Verweis auf einen AUVA-Report Nr. 45 aus dem Jahr 2007. In Deutschland ist Vanadium als krebserzeugend eingestuft und der Grenzwert auf ein Zehntel gesenkt. Bei uns nicht!
Die Zeitschrift „HesaMag“ des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) berichtete über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Lösungsmittels Dimethylacetamid (DMA), das in einem Unternehmen von DuPont in den Niederlanden zur Herstellung von Elasthan (Markenname „Lycra“) verwendet wurde. Wir bringen hier die persönliche Geschichte von Yvonne und Ron Hemelrijk.
Krebserzeugende Arbeitsstoffe stellen eine massive Bedrohung für die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen dar. Jedes Jahr sterben in der EU mehr als 100.000 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen, in Österreich sind es jährlich mehr als 1.800.
Die Zeitschrift „HesaMag“ des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) berichtete in der Ausgabe 14/2016 über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Lösungsmittels Dimethylacetamide (DMA). Astrid Mussigs Tochter Sandrina kam mit einer schweren Behinderung zur Welt.
Die persönliche Geschichte von Romy Hardon, einer ehemaligen Arbeiterin von DuPont in Dordrecht, die dem fortpflanzungsgefährdenden Lösungsmittel DMA ausgesetzt war. Dutzende frühere Arbeiterinnen der Lycra-Fabrik in den Niederlanden führen mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft eine Auseinandersetzung mit einem Riesen der chemischen Industrie. Sie machen das Unternehmen für zahlreiche Fehlgeburten, Gebärmutterentfernungen, Totgeburten und Krebs verantwortlich, die alle durch ein Lösungsmittel verursacht wurden.
Gesunde Arbeit im Gespräch mit Friedrich Lippitsch, seit 32 Jahren Sicherheitsfachkraft beim Zellstoffhersteller Schweighofer Fiber in Hallein und seit vier Jahren Inhaber eines Ingenieurbüros für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kuchl.
Ein laxer Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen sowie veraltete, zum Teil seit mehr als 20 Jahren nicht aktualisierte Grenzwerte gefährden die Gesundheit vieler ArbeitnehmerInnen. Eine massiv vernachlässigte Gefahr mit Spätfolgen.
Teils massiv veraltete TRK-Werte bilden derzeit die Grundlage zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen in Österreich. Für einen zeitgemäßen Schutz gilt es, eine moderne Grenzwertsetzung zu implementieren.
Bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist auf Sicherheit im Betrieb zu achten. Dazu braucht es ein systematisches Vorgehen. Selbst nach 20 Jahren ASchG gibt es nur nebulöse Ansätze zum sicheren Umgang mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen.
Krebserzeugende, sogenannte kanzerogene Arbeitsstoffe sollen in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig im Blickpunkt des ArbeitnehmerInnenschutzes stehen. Asbest ist so ein im Alltag immer wieder anzutreffender gefährlicher kanzerogener Arbeitsstoff.
In Österreich sterben jährlich 1.820 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen, EU-weit sind es über 100.000 Todesfälle. Eine besondere Rolle spielen dabei krebserzeugende Arbeitsstoffe – sie sind schleichende Krankmacher. Um die Beschäftigten besser zu schützen, bedarf es moderner, risikobasierter Grenzwerte für Arbeitsstoffe. Die neue Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit widmet sich den Themen gefährliche Arbeitsstoffe und arbeitsbedingte Krebserkrankungen.
Schimmelpilze begegnen uns im Alltag als integraler Teil von Lebensmitteln (Salami, Schimmelkäse), als unerwünschte Besiedler von Nahrungsmitteln oder als lästige Besucher in Innenräumen nach Feuchteschäden.
„Gesunde Arbeit“ im Gespräch mit Dr.in Elsbeth Huber, Abteilungsleiterin der Abteilung Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie im Zentral-Arbeitsinspektorat.
Die neue Gefahrstoffkennzeichnung mit internationalen Piktogrammen weist auf die gefährlichen Eigenschaften von Arbeitsstoffen hin. Diese Änderungen sind Anlass, um die betriebliche Arbeitsstoffevaluierung zu aktualisieren.
Die Planung für die EU-Kampagne 2018-2019 ist bereits in vollem Gange. Ihr Schwerpunkt wird auf gefährlichen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz liegen, da dieses Thema nach wie vor Anlass zu Besorgnis gibt.
Die Zahl der Menschen, die an Krebs sterben, weil sie im Laufe ihres Lebens bei der Arbeit krebserzeugenden Chemikalien ausgesetzt waren, ist viel höher als die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle. Wo sind Ansatzpunkte, um diese Situation zu verbessern?
Obwohl die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in Österreich seit Jahrzehnten verboten sind, sind ArbeitnehmerInnen z. B. bei Entsorgungsarbeiten immer noch Asbest ausgesetzt. Welche Regelungen und Maßnahmen gilt es daher zum sicheren Umgang mit Asbest zu beachten?
Schleifarbeiten verursachen besonders viel Staub. Seit 1. Jänner 2015 besteht die Verpflichtung, bei handgeführten Schleifmaschinen neben der Geräteabsaugung nun auch eine zusätzliche Wand- und Kabinenabsaugung oder einen Schleiftisch zu verwenden.
Chemische Produkte kommen in fast allen Bereichen des Arbeitsalltages zum Einsatz. Viele dieser Arbeitsstoffe können die Gesundheit beeinträchtigen, weshalb mittels Piktogrammen auf diese gefährlichen Eigenschaften hingewiesen wird. Welche Änderungen sind hier 2015 zu erwarten?
Insbesondere bei Schleifarbeiten mit handgeführten Schleifmaschinen entstehen große Mengen an Holzstaub, der bekanntlich als gesundheitsschädlich gilt. Hier gelten seit 1. Jänner 2015 neue gesetzliche Regelungen. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Fachmagazin Sichere Arbeit.