Sicherheitsfachkräfte
Die Hauptaufgabe der Sicherheitsfachkräfte ist die fachkundige Beratung der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Sicherheitsfachkräfte müssen ebenso wie die ArbeitsmedizinerInnen mit Sicherheitsvertrauenspersonen und BetriebsrätInnen und anderen Fachkräften (ArbeitsmedizinerIn, ArbeitspsychologIn u.a.) in allen Fragen der Arbeitssicherheit zusammenarbeiten. Die Unfallverhütung soll im Vordergrund stehen. Die verpflichtenden Aufgaben (§ 76 ASchG) der Sicherheitsfachkraft müssen ohne Ausnahme erfüllt werden.
Weiters müssen Sicherheitsfachkräfte ihre Präventionszeit dokumentieren und über ihre Tätigkeiten regelmäßig Berichte schreiben (§ 77 ASchG).
Sicherheitsfachkräfte müssen ArbeitgeberInnen in folgenden Situationen beraten:
- bei der Planung von Arbeitsstätten (z.B. Neubau eines Bürogebäudes),
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln (Kauf, Aufstellen bzw. Adaptieren von Maschinen, Festlegen von Sicherheitsmaßnahmen),
- bei Arbeitsverfahren (Einplanen von Schutzvorrichtungen, Vermeiden besonders gefährlicher Stoffe),
- bei der Gefahrenverhütung (Beratung zur Gefahrenevaluierung),
- bei der Organisation der Unterweisung (Gefahren den ArbeitnehmerInnen in verständlicher Sprache vermitteln),
- bei der Gestaltung der Arbeitsplätze (Sicherheitsabstände, Schutzeinrichtungen u.a.) und der Arbeitsabläufe.
- Die Sicherheitsfachkräfte beraten -im Gegensatz zu den ArbeitsmedizinerInnen -den/die ArbeitgeberIn insbesondere zur Unfallverhütung und zum Brandschutz.