ArbeitgeberInnen
Die Grundlage für die Verpflichtung des Arbeitgebers zum ArbeitnehmerInnenschutz ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Dieses verpflichtet Arbeitgeber ganz allgemein, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer in Bezug auf alle die Arbeit betreffenden Aspekte zu sorgen. Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung treffen, sowie eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel bereitstellen.
Gesundheit ist dabei im Sinne der Weltgesundheitsorganisation zu verstehen, wonach Gesundheit mehr als das Freisein von Krankheit ist. Gesundheit bedeutet völliges körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden.
Hier ein Überblick über einige wesentliche Verpflichtungen, die von Arbeitgebern nach dem ASchG erfüllt werden müssen:
- Möglichst ungefährliche und unbelastende Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und der einzelnen Arbeitsplätze
- Möglichst ungefährliche und unbelastende Gestaltung sowie Organisation der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken
- Bereitstellung von geeigneten und möglichst ungefährlichen Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
- Organisation und/oder Durchführung der notwendigen Information und Unterweisung der Arbeitnehmer
- Verpflichtung zur Durchführung der Gefahrenevaluierung
- Bestellung von Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner und weiterer eventuell notwendiger Dienste
- Vorsehen nötiger und vorgeschriebener Mittel und Einrichtungen wie Erste Hilfe Kästen, Feuerlöscher, Kennzeichnungen u.ä.
- Veranlassung von weiteren organisatorischen Erfordernissen wie Prüfung von Arbeitsmitteln, Untersuchungen von Arbeitnehmern oder Spezialausbildungen für bestimmte Arbeitnehmer
- Bereitstellen der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung
- Laufende Information über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung