Geltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (inkl. Verordnungen) gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen. Auch überlassene ArbeitnehmerInnen fallen darunter. Es gilt nicht für MitarbeiterInnen von Gemeinde-, Landes- und Bundesdienststellen, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, in privaten Haushalten und für HeimarbeiterInnen (§ 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Geltungsbereich). Für sie gelten eigene Gesetze.