Gesunde Arbeit

Geltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (inkl. Verordnungen) gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen. Auch überlassene ArbeitnehmerInnen fallen darunter. Es gilt nicht für MitarbeiterInnen von Gemeinde-, Landes- und Bundesdienststellen, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, in privaten Haushalten und für HeimarbeiterInnen (§ 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Geltungsbereich). Für sie gelten eigene Gesetze.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022