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Krankenstand verboten?

Das sogenannte „Fehlzeitenmanagement“ ist in vielen Unternehmen zu einem fixen Bestandteil des Personalmanagements geworden. Leider haben sich dabei „fragwürdige Methoden“ eingeschlichen, die tendenziell Druck erzeugen, krank zur Arbeit zu gehen.

stock.adobe.com/SFIO CRACHO

Eine neue Broschüre zeigt diese bedenklichen Entwicklungen auf und gibt Tipps, wie die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Regelungen genutzt werden können, um Missbrauch zu verhindern.

Die Statistik zeigt den langfristigen Trend, dass ArbeitnehmerInnen trotz zunehmender Belastungen am Arbeitsplatz weniger in Krankenstand gehen. Dafür nehmen Langzeitkrankenstände, etwa durch Burn-out, zu. Diese Entwicklung ist gesundheitspolitisch bedenklich und gefährdet wichtige Errungenschaften wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Krankenstandsrückkehrgespräche

In manchen Unternehmen müssen die ArbeitnehmerInnen mit ihren Vorgesetzten nach der Rückkehr aus dem Krankenstand ein Krankenstandsrückkehrgespräch führen. Dazu gibt es meist ein standardisiertes Formular mit vorgesehenen Fragen, das Gespräch wird dokumentiert und muss von beiden GesprächspartnerInnen unterschrieben werden. Oftmals werden dabei Fragen gestellt, die die Intimsphäre der ArbeitnehmerInnen betreffen und rechtlich nicht zulässig sind, so z. B. die Frage nach der Diagnose. Egal, ob solche Krankenstandsrückkehrgespräche nach jedem Krankenstand oder nach bestimmten Krankenständen geführt werden, sie signalisieren kranken ArbeitnehmerInnen Misstrauen und stigmatisieren deren Fehlzeiten. Standardisierte, verbindliche Krankenstandsrückkehrgespräche haben den Charakter von Kontrollmaßnahmen, der Betriebsrat hat dabei ein Vetorecht.

Krankenstandsratings

Wie unsere Beratungspraxis zeigt, sind auch sogenannte Krankenstandsratings an der Tagesordnung. Dabei werden beispielsweise die Krankenstände der einzelnen MitarbeiterInnen in einem Dokument dargestellt, kategorisiert und – je nach Anzahl der Krankenstandstage – in unterschiedlichen Farben gekennzeichnet. Wie bei einem Ampelsystem ist auf den ersten Blick erkennbar, wer häufig und wer eher selten krank ist. Zugleich signalisieren die gewählten Farben bereits eine Beurteilung dieser Krankenstandszeiten. Es erweckt den Eindruck, als wäre lediglich ein Krankenstand von bis zu 6 Tagen im Jahr „in Ordnung“. Bereits ab 15 Krankenstandstagen werden ArbeitnehmerInnen offenbar zu „Problemfällen“.

Ein solches System ist unzulässig, weil personenbezogene Daten nicht nur zweckwidrig verwendet, sondern kranke MitarbeiterInnen auch (betriebs-)öffentlich bloßgestellt und in ihrer Menschenwürde verletzt werden.

GPA

Gesundheit und Prävention im Betrieb

In der Broschüre Krankenstand verboten? (siehe Download) werden schließlich positive Modelle dargestellt, wie die Gesundheit im Betrieb gefördert werden kann. Wichtig dabei ist nicht nur ein vertraulicher Umgang mit den Krankenstandsdaten, sondern ein ganzheitlicher Zugang im Unternehmen und die aktive Beteiligung der ArbeitnehmerInnen.

GPA-djp-Mitglieder erhalten die Broschüre kostenlos zugesandt: Telefon 05 03 01-301 oder E-Mail an service@gpa-djp.at

Magazin Gesunde Arbeit 1/2019

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