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IMPULS-Test|2 Professional ersetzt veralteten IMPULS-Test

Die Tücken des Internets bringen es mit sich: Der obsolet gewordene IMPULS-Test ist noch auffindbar. Das löst Fragen zum IMPULS-Verfahren aus. Wie stehen „alte“ und „neue“ Fassung nun zueinander?

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Der aus dem Jahre 2002 stammende alte IMPULS-Test wurde umfangreichen wissenschaftlichen Analysen unterzogen, die zu einer testtheoretisch verbesserten Weiterentwicklung als IMPULS-Test|2 führten. Bereits 2012 hat also der IMPULS-Test|2 die bisherige Fassung des IMPULS-Tests abgelöst.

Der IMPULS-Test|2 ist gemäß ÖNORM EN ISO 10075 Teil 3 ein Online-Screening-Verfahren zur Erhebung und Bewertung von psychisch relevanten Einflüssen der Arbeitsbedingungen. Das Verfahren ist eine auf ca. 4.000 Datensätzen (Studie „Ich mess' den Stress“ von Molnar, Steurer, 2011) beruhende und umfassende testtheoretische Überarbeitung des IMPULS-Tests (Molnar, Haiden, Geißler-Gruber), der 2002 als Weiterentwicklung des KFZA (Kurz-Fragebogen zur Arbeitsanalyse) veröffentlicht wurde.

Die ursprüngliche Fassung des IMPULS-Tests 2002 entstand auf Basis eines Förderantrags der Autorinnen bei der EU und mit Co-Finanzierung der AUVA, die gemeinsam mit den Sozialpartnerorganisationen die Herausgeberschaft übernahm. Die wissenschaftliche und technische Weiterentwicklung zum IMPULS-Test|2 erfolgte über mehrere Jahre und ausschließlich mit privaten Mitteln. Der IMPULS-Test|2 unterscheidet sich vom IMPULS-Test durch eine Reihe von Aspekten, die für näher Interessierte auf der BAuA-Toolbox vertieft dargestellt sind.

Der IMPULS-Test hat über viele Jahre praktischen Nutzen gebracht und breite Anwendung gefunden. Aber: Eine Weiterentwicklung von einem wissenschaftlichen Werk schafft einen aktuellen Kenntnisstand und ersetzt ab diesem Zeitpunkt automatisch den bisherigen Wissensstand. Die jetzt gültige Fassung ist somit der IMPULS-Test|2.

Die noch auffindbaren Unterlagen und Verlinkungen zum alten IMPULS-Test im Internet repräsentieren seit 2012 nicht mehr die letztgültige Fassung des Verfahrens. AK und ÖGB bieten die Unterlagen des überholten IMPULS-Tests aus dem Jahre 2002 daher nicht mehr an, auch um § 3 Abs. 2 ASchG in Bezug auf die Informationspflicht zum neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung hinreichend zu beachten.