Betrieblicher Brandschutz: Wie Brände verhindert werden können
Brände in Betrieben gefährden nicht nur Menschenleben, sondern verursachen auch hohe wirtschaftliche Schäden. Daher sind Arbeitgeber:innen gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Brandverhütung zu setzen und für eine sichere Evakuierung ihrer Mitarbeiter:innen im Ernstfall zu sorgen.
Brandschutz in Zahlen
2023 erreichte die Zahl der Brandtoten in Österreich mit 60 Verstorbenen bei 8.204 Brandfällen den höchsten Wert seit Vorliegen der Aufzeichnungen im Jahr 2008. Bei einem Großteil der Brandfälle bleibt die Brandursache leider unbekannt (19 Prozent). 16 Prozent der Brandfälle können jedoch auf die Zündquellen offenes Licht und Feuer, weitere 16 Prozent auf elektrische Energie zurückgeführt werden. Auch Blitzschlag-Brandfälle (12 Prozent), gefolgt von Brandfällen durch Wärmegeräte (10 Prozent), werden unter anderem in der Brandschadenstatistik der österreichischen Brandverhütungsstellen erfasst.
Hans-Georg Kastner, Trainer für Aus- und Weiterbildung für Brandschutz bei der KFV Sicherheit-Service GmbH, betont: „Brandfälle verursachen nicht nur menschliches Leid, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Vor allem in Betrieben können die Schadenssummen ins Unermessliche steigen, wenn gewerblich oder industriell genutzte Bauten betroffen sind. Daher ist es besonders wichtig, in den betrieblichen Brandschutz zu investieren. Nur durch umfassende Präventionsmaßnahmen können Brände schon vor ihrer Entstehung verhindert werden.“
Rechtliche Rahmenbedingungen für den betrieblichen Brandschutz
In Österreich regeln verschiedene Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen den betrieblichen Brandschutz. Arbeitgeber:innen müssen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen sowie der Sach- und Vermögenswerte Kenntnis über die Rechtsgrundlagen haben und diese natürlich auch befolgen.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber:innen etwa zur Umsetzung von Maßnahmen zur Brandverhütung und Evakuierung. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) legt fest, welche Brandschutzeinrichtungen und Notausgänge vorhanden sein müssen. Feuerpolizeiliche Vorschriften stellen darüber hinaus zusätzliche regionalspezifische Anforderungen an die Betriebe. Ergänzend legen die OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik die baulichen Anforderungen für den Brandschutz und die Fluchtwege fest und die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) regeln den technischen und organisatorischen Brandschutz. Diese Fülle an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen zeigt: Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur ein sehr wichtiges, sondern auch ein komplexes Thema.
Betrieblicher Brandschutz in drei Facetten: Baulich, technisch, organisatorisch
Betrieblicher Brandschutz in Österreich ist ein Zusammenspiel aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der bauliche Brandschutz umfasst beispielsweise die Definition von Brandabschnitten, die Verwendung feuerbeständiger Bauprodukte bei der Errichtung von Bauwerken sowie Flucht- und Rettungswege, die klar gekennzeichnet und frei zugänglich sein müssen.
Im Rahmen des technischen Brandschutzes werden Brandschutzanlagen (Brandmeldeanlagen, Wasser- und Schaumlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druck-Belüftungsanlagen oder Gaslöschanlagen) installiert, die dazu beitragen, Brände frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen sowie den gefährlichen Brandrauch zu lenken. Zum technischen Brandschutz zählen aber auch Maßnahmen wie die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung sowie die Ausstattung mit Löschhilfen (Feuerlöscher oder Wandhydranten).
Der organisatorische Brandschutz stellt sicher, dass alle Beschäftigten wissen, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten müssen. In größeren oder brandgefährdeten Betrieben wird eine Brandschutzbeauftragte bzw. ein Brandschutzbeauftragter ernannt, der eine Brandschutzordnung erstellt, Eigenkontrollen durchführt (in der TRVB 120 geregelt bzw. durch verschiedene ÖNORMEN festgelegt), Mitarbeiter:innenschulungen organisiert, jährliche Evakuierungsübungen plant und durchführt sowie Brandschutzpläne erstellen lässt. Da Brandschutzbeauftragte eine große Verantwortung tragen, benötigen sie eine umfassende Aus- und Weiterbildung für ihre Tätigkeit.
Verantwortlich für den betrieblichen Brandschutz: Arbeitgeber:innen
Brände können oft durch einfache Maßnahmen verhindert werden: Wer also dafür sorgt, dass offenes Feuer und Rauchen in gefährdeten Bereichen vermieden werden, dass Fluchtpläne ausreichend und gut sichtbar ausgehängt werden, dass brennbare Materialien vorschriftsgemäß gelagert und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge jederzeit freigehalten werden, trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsstätte bei.
Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt bei den Arbeitgeber:innen. Ein gut organisierter betrieblicher Brandschutz, der alle rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt sowie den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz umfasst, schützt nicht nur Menschenleben, sondern sichert auch den wirtschaftlichen Fortbestand eines Unternehmens.
Weitere Informationen zum Thema betrieblicher Brandschutz sowie Informationen zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Brandschutz finden Sie auf der Website www.kfv-brandschutz.at.
Magazin Gesunde Arbeit 1/2025, Stamm-Ausgabe