Schichtarbeit: Arbeiten gegen die innere Uhr
Schichtarbeit ist in vielen Branchen unverzichtbar, belastet jedoch Gesundheit und Sozialleben. Besonders Nachtarbeit stört unseren Tag-Nacht-Rhythmus. Wie Schichtarbeit gesundheitsgerechter gestaltet werden kann.
Schlafstörungen, chronische Erschöpfung, kognitive Leistungseinbußen, ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen und psychische Erkrankungen – das sind mögliche Folgen von Schichtarbeit. Müdigkeit sowie reduzierte Aufmerksamkeits- und Reaktionsfähigkeit erhöhen das Risiko für Arbeitsunfälle. Nacht- und Wochenendarbeit wiederum erschweren die Teilnahme am Familienleben und an Freizeitaktivitäten sowie soziales Engagement. Stress, Unzufriedenheit und soziale Isolation können die Folgen sein.
Ob langfristige Beeinträchtigungen entstehen, hängt maßgeblich davon ab, wie lange man im Schichtdienst bleibt. Mit zunehmendem Alter sinkt die Anpassungsfähigkeit an wechselnde Arbeitszeiten: Regeneration und Umstellung auf neue Arbeitszeiten dauern länger, bestehende Beschwerden können sich verstärken.
Es geht auch anders – besser
Belastungen können aber reduziert und die Arbeitsfähigkeit kann erhalten werden, wenn Schichtpläne neben Produktivitätsgesichtspunkten auch gesundheitliche und soziale Kriterien berücksichtigen. Es gibt hierzu klare arbeitswissenschaftliche Empfehlungen:
- Nachtarbeit aufs notwendige Minimum beschränken: maximal zwei bis drei Nachtschichten in Folge
- Vorwärts rotierende Schichtsysteme (Frühschicht, dann Spätschicht, dann Nachtschicht)
- Kurze Nachtschichtblöcke sowie ausreichend Ruhe- und Erholungszeiten
- Frühschichtbeginn nicht vor 6.00 Uhr
- Durchschnittliche Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden/Woche vermeiden
- Arbeitszeitlänge an die Belastung anpassen
- Ergonomische Pausenregelungen und geeignete Rückzugsmöglichkeiten
- Beschäftigte in die Dienstplanung einbeziehen, Arbeitszeiten frühzeitig festlegen
- Soziale Bedürfnisse und altersgerechte Aspekte berücksichtigen
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Nachtarbeit anbieten: Nach § 51 ASchG besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche arbeitsmedizinische Untersuchung
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, z. B. Ernährungsberatung oder Programme zur Stressbewältigung, stärken die Gesundheitskompetenz
Magazin Gesunde Arbeit 3/2026, Stamm-Ausgabe