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Bildschirmarbeit

Von Bildschirmarbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung spricht man bei der Ausführung von Tätigkeiten wie Datenerfassung, Datentransfer, Dialogverkehr, Textverarbeitung, Bildbearbeitung oder CAD/CAM – Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen unter Verwendung von Bildschirmgeräten. Diese Beschäftigung muss durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden der Tagesarbeit betragen, um als Bildschirmarbeit bewertet zu werden.

AdobeStock/ pressmaster

Das Wichtigste im Überblick

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Broschüren und Ratgeber
  • Bildschirmarbeit (SVP-Info)
    Bildschirmarbeit (SVP-Info)
    Bildschirmarbeitsplätze sind die Standardarbeitsplätze der modernen Arbeitswelt. Das stundenlange Sitzen vor dem Bildschirm bringt allerdings einseitige Belastungen mit sich. Oftmals werden Ergonomie und Arbeitsorganisation nicht oder nur ungenügend berücksichtigt. Richtig eingestellte Bildschirmgeräte und Bildschirmarbeitsplätze, sowie Eingabegeräte und zusätzliches Mobiliar können jedoch viel zur menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes, und somit zur Belastungsreduktion, beitragen. Stand: Jänner 2018
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  • Bildschirmarbeit
    Bildschirmarbeit
    Die Arbeit am Bildschirm kann Ihre Gesundheit belasten, sie muss es aber nicht. Denn mit einem ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz werden Beanspruchungen vermieden oder stark verringert. Zusätzlich können Sie mit einigen vorbeugenden Maßnahmen wirkungsvoll möglichen gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen. In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
    Download (PDF, 4 MB)
  • AK_poster tibeter_400x276_fin.indd
    AK_poster tibeter_400x276_fin.indd
    Pausen sind für Ihre Gesundheit notwendig! Nutzen Sie Ihre Bildschirmpause für diese einfachen Ausgleichsübungen. Damit gleichen Sie Ihren Bewegungsmangel aus, beugen Nacken- und Rückenschmerzen vor und halten sich vorbeugend fit.
    Download (PDF, 4 MB)

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