Ungeregelte Plattformarbeit darf nicht die Norm werden
Plattformarbeiter:innen arbeiten systematisch mit Scheinverträgen und die Auftraggeber:innen umgehen geltendes Arbeits- und Sozialrecht. Bei rund zwei Drittel der kontrollierten Zusteller:innen wurde eine falsche Dienstnehmereigenschaft festgestellt.