Heiß ist heiß
Deutschland hat seit 2010 praxistaugliche Regelungen gegen übermäßige Belastungen durch Hitze in Innenräumen. In Österreich fehlen derartige Bestimmungen. Arbeiterkammern und Gewerkschaften fordern, die deutschen Regelungen zu übernehmen.
Ob in Österreich oder Deutschland: Die globale Erwärmung ist spürbar. In Zukunft muss mit hohen Temperaturen gerechnet werden. Ab +26 °C reagiert der menschliche Körper mit vermehrter Schweißabgabe zur Regulierung der Körperkerntemperatur. Ab +30 °C wird der menschliche Organismus besonders stark belastet, gesundheitliche Beschwerden können auftreten.
Deutschland zeigt es uns vor
Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A3.5) als Stand der Technik sehen einen verpflichtenden Stufenplan vor: Geeignete Maßnahmen müssen bei Raum- und/oder Außenlufttemperaturen von über +26 °C ergriffen werden.
Bei einer Raumtemperatur von über +26 °C sind Bauteile wie Fenster, Glasdächer etc. mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Direkte, störende Sonneneinstrahlung auf Arbeitsplätze ist zu vermeiden.
Sonnenschutzsysteme sind:
- Sonnenschutzvorrichtungen, die von außen beschatten (z. B. Jalousien, hinterlüftete Markisen),
- reflektierende Vorrichtungen in den Verglasungszwischenräumen der Fenster,
- hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen im Fensterinneren,
- Sonnenschutzverglasungen in einem Sonnenschutzsystem (Blendschutz und Lichtfarbe beachten).
Zudem bieten Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen einen wirkungsvollen Sonnenschutz.
Weitergehende Maßnahmen sind bei über +26 °C Raumtemperatur zu treffen
- bei schwerer körperlicher Arbeit,
- wenn persönliche Schutzausrüstung getragen wird sowie
- bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter).
Zusätzliche Maßnahmen sind bei einer Außenlufttemperatur von über +26 °C zu ergreifen:
- Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nachts geschlossen halten)
- Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren Wärmestrahlung (z. B. elektrische Geräte ausschalten)
- Reduzieren technische Maßnahmen die Lufttemperatur, darf die absolute Luftfeuchte sich dadurch nicht erhöhen
- In den frühen Morgenstunden lüften
- Bekleidungsregelungen lockern
- Ventilatoren bereitstellen
- Geeignete Getränke (z. B. alkoholfreie Getränke zusätzlich zum Trinkwasser)
Überschreitet die Raumlufttemperatur +30 °C, sind oben angeführte Maßnahmen verpflichtend zu ergreifen. Gemäß dem TOP-Prinzip müssen technische und organisatorische Maßnahmen vor personenbezogenen Maßnahmen ergriffen werden. Ziel dabei ist die Reduzierung der Beanspruchung der ArbeitnehmerInnen aufgrund der Hitze.
Nicht als Arbeitsraum geeignet
Überschreitet die Raumtemperatur +35 °C, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. Das Weiterarbeiten wäre nur dann erlaubt, wenn wie an Hitzearbeitsplätzen gearbeitet wird. Dazu zählen Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen, Pausenregelungen und Hitzeschutzkleidung.
Magazin Gesunde Arbeit 2/2019