Zum Hauptinhalt wechseln

Hitzeschutzverordnung war dringend notwendig!

Die Arbeiterkammer begrüßt die neu vorgestellte Hitzeschutzverordnung, nach der ab Hitzewarnstufe 2 (ab 30 Grad gefühlter Temperatur) Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien verpflichtend sind.

Die Hitzeschutzverordnung ist ein Meilenstein im Arbeitnehmer:innenschutz. Adobe Stock / industrieblick

AK-Präsidentin Renate Anderl: „Die neue Hitzeschutzverordnung ist ein Meilenstein im Arbeitnehmer:innenschutz. Bislang gab es keinerlei verpflichtende Schutzmaßnahmen für Arbeit im Freien bei großer Hitze. Mit der Verordnung werden endlich bessere Arbeitsbedingungen geschaffen – ein Anliegen, für das sich auch die AK seit Jahren einsetzt.“

Abschließend betont Anderl, dass Hitzeschutz nicht nur wichtig für die Beschäftigten ist, sondern auch das Gesundheitssystem und damit das öffentliche Budget entlastet.

Arbeiten im Klimawandel
Arbeiten im Klimawandel
Die Klimakrise stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Die Auswirkungen sind vielfältig, betreffen zunehmend auch unmittelbar die Arbeitswelt und werfen dadurch immer öfter arbeitsrechtliche Fragen auf. Genau hier setzt dieser Ratgeber an: mit Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Download (PDF, 1 MB)

 

 

Presseaussendung der AK Wien