Hitzefrei, wenn es zu heiß wird!
Der Sommer steht vor der Tür, und damit ist es nur eine Frage der Zeit, bis die erste Hitzewelle anrollt. Die Freude auf Hitzetage am Arbeitsplatz ist mittlerweile der Angst vor Kreislaufkollaps und Sonnenstich gewichen. Eine ernsthafte Diskussion über effektive Schutzmaßnahmen und Hitzefrei scheint überfällig.
Die letzten Jahre haben uns schon einen Vorgeschmack auf das „neue Normal“ gegeben. Wochenlange Hitzewellen mit Temperaturen von 35 °C und mehr, in Kombination mit schwerer körperlicher Arbeit und überlangen Arbeitszeiten: Das kann zu einer tödlichen Kombination werden, an deren Ende Kollaps, Sonnenstich und Hitzschlag stehen. Die gesetzlichen und betrieblichen Präventionsmaßnahmen bei Arbeiten unter übermäßiger Hitzeeinwirkung führen weiterhin ein stiefmütterliches Dasein, obwohl die Auswirkungen den betroffenen Arbeitnehmer:innen spürbar unter die Haut gehen und nicht nur unter den Fingernägeln brennen.
Keine Schutzmaßnahmen ohne Grenzwerte
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Gefährdungen und Belastungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu setzen. Damit soll sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer:innen keinen erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Bei der Arbeitsplatzevaluierung sind anhand von repräsentativen Temperaturmessungen und einer Tätigkeitsbewertung die konkreten Belastungen zu ermitteln. Anschließend ist besonders auf arbeitsmedizinischer Ebene zu klären, ob Hitzeschutzmaßnahmen notwendig sind. Eine gesetzliche – und damit allgemein gültige – Temperaturobergrenze gibt es nicht.
10 Tipps für den Schutz vor Hitze
Auch bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen gegen Hitze gilt es, das altbewährte TOP-Prinzip anzuwenden, d. h. technische, organisatorische und schließlich persönliche Vorkehrungen zu setzen. Die Abbildung zeigt Maßnahmen für die einzelnen Bereiche.
Hitzefrei – wenn sonst nichts mehr geht!
Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung praxistaugliche und zeitgemäße gesetzliche Regelungen, um Arbeitnehmer:innen zu schützen:
- Besondere Evaluierungspflicht für geeignete Hitzeschutzmaßnahmen bei über 25 °C – organisatorische und technische vor personenbezogenen Maßnahmen.
- Wenn bauliche/technische und organisatorische Maßnahmen nicht reichen, um die (Raum-)Temperatur dauerhaft unter 30 °C zu halten, bezahlt Hitzefrei, solange keine kühlere Alternative von Arbeitgeber:innen angeboten wird.
- Wenn absehbar ist, dass die Temperatur 30 °C überschreiten wird, im Vorhinein bei der Planung (z. B. Reduktion der Arbeitsmenge, Verlegung des Arbeitsbeginns, mehr Pausenzeiten einplanen) die tägliche Arbeitszeit auf maximal acht Stunden begrenzen.
- Bei öffentlicher Infrastruktur (z. B. Rettung, Feuerwehr usw.) zumindest eine Arbeitszeitbegrenzung auf maximal acht Stunden täglich und entsprechend mehr bezahlte Pausen.
- An speziellen Hitzearbeitsplätzen (Gießereien usw.), wo es arbeitsbedingt nicht möglich ist, die Hitze zu reduzieren, mehr bezahlte Pausen in abgekühlten Räumen oder andere bezahlte Freizeitmöglichkeiten als Belastungsausgleich.
- Verstärkte Kontrollen der Arbeitsinspektorate auf Baustellen bei Sommerhitze.
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2024