Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass Nichtraucher:innen vor der Einwirkung von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt werden (§ 30 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).
Nichtraucher:innenschutz am Arbeitsplatz (SVP-Info)
Nicht nur Rauchen, sondern auch Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. ArbeitgeberInnen müssen NichtraucherInnen vor Passivrauchen am Arbeitsplatz schützen. Stand: November 2019