53 Erkrankungen umfasst derzeit die österreichische Liste der Berufskrankheiten. Doch viele arbeitsbedingte Erkrankungen, wie weißer Hautkrebs, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates oder Burn-out, fehlen darin. Die Berufskrankheitenliste muss daher rasch erweitert werden – die politische Entscheidung ist überfällig.
Arbeitsbedingte Erkrankungen können als Berufskrankheiten anerkannt werden, sofern sie in der Liste der Berufskrankheiten angeführt sind. Doch was gilt bei COVID-19 bzw. Long COVID? Die Antworten auf diese Fragen erfahren Sie in unseren Videos!
Mit der steigenden Anzahl von Beschäftigten ist auch ein Anstieg der absoluten Unfallzahlen am Arbeitsplatz verbunden. Die Zahl der Arbeitsunfälle Erwerbstätiger stieg im Jahr 2021 um 12.439 (+ 16,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2019 zeigt sich jedoch ein Rückgang.
Long COVID tritt bei bis zu zehn Prozent aller Corona-Infizierten auf – mit teilweise dramatischen Folgen für das Berufsleben der Betroffenen. AK und ÖGB fordern daher, COVID-19 rückwirkend und unbürokratisch als Berufskrankheit anzuerkennen.
In Österreich kommt weißer Hautkrebs in der Berufskrankheitenliste nicht vor. Es gibt nun aber einen ersten über die sogenannte „Generalklausel“ anerkannten Fall von weißem Hautkrebs bei einem Dachdecker.
Die Zahl der Krankenstände wegen Muskel- und Skeletterkrankungen hat zuletzt stetig zugenommen. Was versteht man unter diesen Erkrankungen, und ist eine Anerkennung als Berufskrankheit durch die Unfallversicherung möglich?
Arbeitsbedingte Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, wie etwa Abnutzungserscheinungen der Wirbelsäule, sind das häufigste arbeitsbedingte Gesundheitsproblem in Europa. Die Anerkennung degenerativer Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule als Berufskrankheiten steht in Österreich allerdings noch aus.
Andreas H. arbeitete bei einer Kanalsanierungsfirma und litt unter Neurodermitis. Erst durch eine genaue Analyse seiner beruflichen Tätigkeit wurde zusätzlich eine Kontaktallergie festgestellt und diese als Berufskrankheit anerkannt. Dadurch bekam er die Chance, seine Allergie in den Griff zu bekommen.
COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich als Berufskrankheit anerkannt werden. In Deutschland wird eine COVID-19-Erkrankung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch als Arbeitsunfall anerkannt.
In Österreich wurden im Jahr 2019 exakt 1.198 Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt, 81 davon für das Bundesland Salzburg. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Um Klarheit über die tatsächlichen Dimensionen zu schaffen, muss die angekündigte Modernisierung der Liste der Berufskrankheiten endlich umgesetzt werden.
Der 74. Treffpunkt Sicherheitsvertrauenspersonen aktuell gab einen Überblick zu aktuellen Grenzwerten von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen und zeigte den Handlungsbedarf zur Erweiterung der Berufskrankheitsliste auf. Das Video der Veranstaltung können Sie sich auf www.gesundearbeit.at ansehen.
Patricia Pfatschbacher, Sozialversicherungsreferentin in der Salzburger Arbeiterkammer, gibt einen Einblick in die Beratungspraxis rund um das Thema Berufskrankheiten und die Schwierigkeiten, mit denen Betroffene oft zu kämpfen haben.
Schon ein kurzer Blick auf die beiden Berufskrankheitenlisten zeigt, dass Deutschland derzeit 80 Krankheiten aufgelistet hat, wohingegen auf der österreichischen Berufskrankheitenliste (BK-Liste) nur 53 Erkrankungen zu finden sind. Warum ist das so?
Gesunde Arbeit sprach über das Thema Berufskrankheiten unter anderem mit Ingrid Reischl vom ÖGB sowie mit der Arbeitsmedizinerin Dr. Roswitha Hosemann von der AUVA. Alle Videos dazu finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
Die Lärmschwerhörigkeit ist immer noch die häufigste Berufskrankheit, sie kommt viel häufiger vor als alle anderen Berufskrankheiten zusammen. Umso wichtiger ist daher der Schutz der ArbeitnehmerInnen vor gehörschädigendem Lärm im Arbeitsalltag.
Die Offensive Gesundheit ist ein Zusammenschluss von Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Ärztekammer. Sie weist darauf hin, dass eine Infektion mit dem Coronavirus unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit eingestuft werden kann.
Mit Inkrafttreten der neuen internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) der WHO im Jahr 2022 wird klargestellt: Burn-out ist eine Folge von chronischem Arbeitsstress und ausschließlich arbeitsbedingt. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss der nächste Schritt sein.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist gemäß ihrem Auftrag nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch beim Auftreten von Berufskrankheiten zuständig. Das bedeutet, dass seitens der Unfallversicherung eine Reihe von Leistungen zu erbringen sind, wenn festgestellt wurde, dass eine Berufskrankheit vorliegt.
Seit Jahren ist bekannt, dass ArbeitnehmerInnen im Freien ein erhöhtes Hautkrebsrisiko aufweisen. In Deutschland ist der weiße Hautkrebs deshalb mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt. In Österreich besteht auf mehreren Ebenen dringender Handlungsbedarf.
Mesotheliome sind in der Regel bösartige Erkrankungen des Rippenfells, des Bauchfells oder des Herzbeutels. Ihr Vorkommen ist fast ausschließlich mit einer Belastung durch Asbeststaub in Verbindung zu bringen.
Die Berufskrankheitenliste wurde zuletzt vor 8 Jahren nur minimal angepasst, ganz im Unterschied zu Deutschland, das ein vergleichbares System hat. Dr.in Roswitha Hosemann, Fachärztin für Arbeitsmedizin in der AUVA und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für Arbeitsmedizin, geht im Gespräch mit der Gesunden Arbeit u. a. auf die Ursachen dieser unterschiedlichen Entwicklung ein.
ArbeitnehmerInnen sind auf ein tragfähiges und gerechtes Berufskrankheitenrecht angewiesen, vor allem wenn präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz zu spät kommen oder über Jahre nur unzureichend gesetzt wurden. Entscheidungen der Politik betreffend Berufskrankheitenliste sind überfällig.
53 Erkrankungen umfasst derzeit die österreichische Liste der Berufskrankheiten. Doch viele arbeitsbedingte Erkrankungen, wie weißer Hautkrebs, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates oder Burn-out, fehlen darin. Die Berufskrankheitenliste muss daher rasch erweitert werden – die politische Entscheidung ist überfällig.