Bildschirmbrille
Wegen der atypischen Sehdistanz von etwa 60-90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät können normale Sehhilfen nicht verwendet werden. Die Bildschirmarbeitsverordnung definiert erstmals die richtige Brille für die Bildschirmarbeit.
Deswegen müssen spezielle Sehhilfen für die Arbeit am Bildschirm (Bildschirmarbeitsbrillen) verwendet werden, die auf die Arbeitsdistanz zum Bildschirmgerät und zu den Belegen abgestimmt sind. Die Brillengläser müssen entspiegelt, dürfen aber nicht getönt sein. Getönte, lichtabsorbierende Gläser sind ungeeignet, weil sie die Leuchtdichte verringern und dadurch die Lesbarkeit erschweren.
Im § 12 der Bildschirmarbeitsverordnung ist genau geregelt, welche Vorraussetzungen für eine Verwendung von Bildschirmarbeitsbrillen notwendig sind.
Der richtige Weg zu einer Bildschirmarbeitsbrille:
- augenärztliche Untersuchung: bei dieser wird festgestellt, ob eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist
- Ausfolgeschein des Augenarztes auf dem genau definiert ist, welche Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist
- den Dienstgeber vor Kauf einer Bildschirmarbeitsbrille verständigen
- Bildschirmbrille anfertigen lassen und bezahlen die Rechnung dem Dienstgeber übergeben.
Die Kosten für Sehhilfen die ausschließlich durch den notwendigen Schutz bei Bildschirmarbeit entstehen, sind vom Arbeitgeber/Arbeitgeberin zu tragen.