Gesunde Arbeit

Betriebsräte

Aufgrund § 89 Arbeitsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den ArbeitnehmerInnenschutz, die Sozialversicherung, die Berufsausbildung sowie einer allfälligen betrieblichen Altersversorgung (einschließlich der Wertpapierdeckung) zu überwachen.

Der Betriebsrat hat die Verpflichtung, den Arbeitgeber auf Gefahrenstellen und Missstände hinzuweisen und mit ihm über deren Beseitigung zu beraten. Erforderlichenfalls kann der Betriebsrat eine Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat anfordern.

Der BR ist im Zuge von behördlichen Verfahren wie beispielsweise Bauverfahren, Betriebsanlagengenehmigungsverfahren und Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat beizuziehen. Weiters ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat von jedem Arbeitsunfall unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


Was sind die Rechte des Betriebsrates?
Die Rechte des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber sind unter anderem die folgenden:

  • Beteiligungsrecht bei der Arbeitsplatzevaluierung sowie Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
  • Einsicht in die Ergebnisse von Messungen und Untersuchungen sowie die Aufzeichnungen betreffend Arbeitsstoffe und Lärm
  • Information über Auflagen, Vorschreibungen und Bewilligungen, die den ArbeitnehmerInnenschutz betreffen

Eine genaue Auflistung der Rechte des Betriebsrats, den ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, finden Sie in § 92a Arbeitsverfassungsgesetz.

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