Die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) hat die Ergebnisse großer Untersuchungen über erprobte Modelle betrieblicher Arbeitszeitverkürzung in Island, Großbritannien, Irland sowie den USA analysiert und fand dabei sowohl interessante Wege als auch Befragungsergebnisse.
Ein Fallbeispiel der Evaluierung psychischer Belastung aus der Pflege bestätigt den Kulturwandel im Bezirksaltenwohnheim Ferlach und zeigt Wirkung: Die psychische Belastung konnte reduziert werden und die Arbeitsplatzzufriedenheit nahm signifikant zu.
Die Arbeitsinspektion hat für Beratungen von Arbeitsplätzen im Freien Informationsmaterial über „Schutz vor Hitze und UV-Strahlung bei Arbeit im Freien“ für Arbeitgeber:innen, Präventivdienste und Arbeitnehmer:innen entwickelt.
Bereits 2008 hat die Gewerkschaft GPA eine mit wissenschaftlichen Methoden durchgeführte Studie über Burn-out im Gesundheits- und Sozialbereich in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde nun in Kooperation mit der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) wiederholt.
Das Merkblatt der AUVA erläutert die Risikofaktoren für berufliche Hitzeerkrankungen, präventive Maßnahmen, die Erstellung eines Hitzeschutzplans und notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hitzebedingten Erkrankungen.
Vor über 140 Jahren, im Februar 1883, wurde im Parlament die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsinspektion gelegt. Damals wie heute gilt: Es braucht nicht nur Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmer:innen, sondern auch eine Behörde, die die Einhaltung dieser Gesetze kontrolliert.
Arbeiten von zu Hause wurde auch in Österreich zur neuen Normalität für viele Beschäftigte. Für manche bedeutet das mehr Flexibilität und Selbstständigkeit; für andere wurden zusätzliche Mechanismen eingeführt, damit auch im Homeoffice die Arbeitsleistung überwacht werden kann. Doch wie sind die Arbeitnehmer:innen mit diesen neuen Herausforderungen im Homeoffice umgegangen?
Sezonieri informiert Erntearbeiter:innen über ihre Rechte und leistet einen Beitrag dazu, dass wenigstens die bestehenden rechtlichen Regeln, insbesondere betreffend Bezahlung, menschenwürdige Behandlung und Unterbringung sowie Arbeitsschutz, eingehalten werden.
Im Zentrum der betrieblichen Mitbestimmung steht die menschenwürdige Arbeit. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt jedoch Verhandlungssache. Den Grundrechten und Bedürfnissen der Beschäftigten stehen die Interessen der Unternehmen gegenüber, deren innovative Ideen nicht immer so nachhaltig und gesund sind, wie sie verkauft werden.
2019 wurde auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf das erste internationale Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung beschlossen. Jetzt, fünf Jahre später, verpflichtet sich schließlich auch Österreich, dieses einzuhalten.